Ziffern-Zoff: Barmer GEK sieht sich falsch verstanden

NEU-ISENBURG (maw/ger). Nächste Runde im Streit um Chronikerziffern - jetzt steht Aussage gegen Aussage: Die Barmer GEK dementiert, dass sie von den hessischen Ärzten fünf Millionen Euro zurückhaben wolle. Die KV hält ihre Aussage dagegen aufrecht.

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Barmer GEK: Sie dementiert die Forderungen wegen falscher Abrechnung.

Barmer GEK: Sie dementiert die Forderungen wegen falscher Abrechnung.

© PEMAX/imago

Die Barmer GEK habe nach Prüfung bei 288.000 Behandlungsfällen in Hessen beanstandet, dass die EBM-Chronikerziffer 03212 abgerechnet wurde, ohne dass wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal eine ärztliche Behandlung entsprechend Paragraf 2, Absatz 2 der entsprechenden G-BA-Richtlinie stattgefunden hat.

Das hat eine Referentin der Kasse im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" gesagt.

Daraufhin habe die Barmer GEK die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) aufgefordert, fünf Millionen Euro zurück in den Topf der Gesamtvergütung zu geben.

"Wir fordern keineswegs Geld von einzelnen Ärzten zurück. Uns geht es nur um die korrekte Abrechnung", so die Referentin. Daher sehe sich die Kasse von der KVH auch zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Zimmermann wirft Kasse Fehlinterpretation vor

Dr. Gerd W. Zimmermann, stellvertretender Vorsitzender der KVH, hält dagegen die Vorwürfe aufrecht, dass die Barmer GEK fünf Millionen Euro von der KV zurückfordert. Als Konsequenz der Forderungen könnte die Kasse in Zukunft in Honorarverhandlungen auch eine Verringerung der Gesamtvergütung ins Spiel bringen.

Zimmermann wirft der Barmer GEK eine Fehlinterpretation der Chroniker-Richtlinie vor. Sie schade Chronikern, deren Status sie aberkenne, da für diese unter Umständen die Praxisgebühr wieder häufiger anfalle.

Der Kasse sei durchaus bekannt, dass chronisch kranke Patienten auch mal ein Quartal pausieren könnten und nicht zu ihrem Hausarzt gehen müssten, wenn es sich zum Beispiel um gut eingestellte Diabetiker handle.

Barmer GEK: Wirklich chronisch Kranken sei kein Schaden entstanden

Die Referentin der Krankenkasse sagte dagegen, die Hausärzte in Hessen hätten in den beanstandeten 288.000 Fällen Patienten mit der Chronikerziffer abgerechnet, die nach der Interpretation der G-BA-Richtlinie durch Experten der Barmer GEK nicht als chronisch krank zu klassifizieren seien.

Insofern sei wirklich chronisch kranken Patienten auch kein Schaden entstanden, so die Referentin der Krankenkasse.

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