Leitartikel

Neuer EBM auf Widerruf?

Der 1. Oktober sollte den Einstieg in eine neue EBM-Welt bringen, die für Ärzte eine größere Leistungsgerechtigkeit bringt. Vorerst stellt sich aber vor allem die Frage, ob es ein Einstieg auf Widerruf ist. Die Hängepartie zu Beginn wird sich als schwere Hypothek für den neuen EBM erweisen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Durchblick beim EBM? Für Vertragsärzte bleibt derzeit noch vieles im Unklaren.

Durchblick beim EBM? Für Vertragsärzte bleibt derzeit noch vieles im Unklaren.

© shutterstock.com

Heute ist nun nach einigem Hin und Her tatsächlich der Startschuss für den Einstieg in einen neuen EBM in mehreren Etappen gefallen.

Gleichzeitig vermittelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Zusammenspiel mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Bild der Zersplitterung, wie es lange nicht mehr der Fall gewesen ist.

Eine zerstrittene Selbstverwaltung wäre für sich genommen eine Zeit lang verkraftbar. Es wäre nicht das erste Mal.

Doch bei dieser EBM-Reform ist einiges anders als sonst: Die neuen Leistungen fordern von den Praxisteams teilweise eine starke organisatorische Umorientierung.

Die Pauschalierung der ärztlichen Leistungen wird teilweise wieder zurückgenommen, um den Leistungsbedarf besser abbilden zu können. In der Folge ist die Versichertenpauschale zum 1. Oktober jetzt deutlich abgewertet worden.

Wer mehr Leistungen erbringt, wird belohnt

Die Folge ist, dass die Leistungstiefe in einer Hausarztpraxis wieder mehr belohnt wird als zuvor.

Wer die Abwertung der Versichertenpauschale beim Umsatz ausgleichen will, hat zum Beispiel über neue Leistungen in der Geriatrie und Palliativmedizin sowie über das ärztliche Gespräch durchaus Chancen, dies auch zu erreichen.

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