Datenschutz

Telemedizin ist im Betrieb kein Selbstläufer

Die digitale Kommunikation mit dem Betriebsarzt mag verlocken, es lauern aber auch Fallstricke.

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KÖLN. Wearables, Fitnesstracker, Videosprechstunden mit dem Betriebsarzt – die Digitalisierung hat das persönliche Gesundheitsverhalten der Arbeitnehmer und die Arbeitsmedizin längst erreicht. Immer mehr Firmen motivieren ihre Beschäftigten, mithilfe digitaler Gadgets, auf die eigene Gesundheit zu achten.

Anwender sollten auf die Bewertungen der Apps achten und nur vertrauenswürdige Programme herunterladen, damit sie sich auf die Informationen der Apps auch verlassen können. Sie sollten außerdem den Zugriff auf persönliche Daten begrenzen und nur dann erlauben, wenn dies für die Funktion erforderlich ist, lautet die Empfehlung der TÜV Rheinland-Expertin Dr. Wiete Schramm.

Auch die digitale Sprechstunde hält Einzug in Firmen. Sie kann die Interaktion zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten erleichtern, etwa, wenn diese von Zuhause aus oder an anderen Standorten arbeiten. "Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität", mahnt Schramm.

Es existiere zwar bereits eine Vielzahl von Softwarelösungen für Videotelefonie via Internet. Doch für die Videokommunikation zwischen Arzt und Patient sind spezielle Anforderungen erforderlich. Der Datenschutz muss – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – gewährleistet sein. Zudem müsse der Arbeitgeber angemessene Räumlichkeiten bereitstellen, die die Vertraulichkeit des Arztgesprächs garantieren. Telemedizinische Angebote dienten der effektiveren betriebsärztlichen Betreuung. (maw)

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