Kommentar – E-Health-Gesetz II

Es ist angerichtet...

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Auch der nächste Wurf aus der Gesetzesküche des Bundesgesundheitsministeriums ist ein echtes Spahn-Gesetz. Das Tagesmenü vom Mittwoch: ein Gesetz zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation.

Man nehme eine große Portion Serviceleistungen für Patienten, beauftrage Ärzte, Apotheker und Kliniken mit der Zubereitung und gebe ihnen nur die Zutaten, die vom Chefkoch ausgewählt worden sind.

Der Reihe nach: Die elektronische Patientenakte ist gesetzt und soll ab 2021 fleißig befüllt werden. Durch wen? Natürlich durch den Arzt. Und das wird vergütet. Frage: extrabudgetär? Gesunde Apps gibt’s künftig auf Rezept – deren Vorteil müssen die Hersteller nachweisen. Offen bleibt, nach welchen Kriterien.

Bei der TI ist nach Spahns neuem Plan Schluss mit lustig: Wer sich nicht anbindet, muss wohl ab März 2020 eine satte Honorarkürzung um 2,5 Prozent hinnehmen. Im Gegenzug wird der belohnt, der seinen Arztbrief elektronisch übermittelt und nicht via Fax schickt. Wenn er dann noch mit dem Kollegen digital kommuniziert, wird das extrabudgetär vergütet. Gut so!

Und offenbar denkt Spahn schon an sein nächstes „Gericht“, wenn er den Innovationsfonds bis 2024 mit jährlich 200 Millionen Euro anstelle von bisher 300 Millionen Euro verlängern will. Wohl bekomm’s!

Lesen Sie dazu auch: Spahns neuer Gesetzentwurf: Strafe für Ärzte ohne TI-Anschluss

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