Bürokratieentlastungsgesetz

Kabinett beschließt eAU

Die Bundesregierung hat jetzt einstimmig das Bürokratieentlastungsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Darin enthalten: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Das vollständige Bundeskabinett nahm an der Sitzung teil, auf der das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen wurde.

Das vollständige Bundeskabinett nahm an der Sitzung teil, auf der das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen wurde.

© Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des 3. Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Damit stellt die Koalition der Wirtschaft einen Verwaltungskostenrückgang um rund 1,1 Milliarden Euro in Aussicht.

Allein die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senke den Bürokratieaufwand der Unternehmen um rund 500 Millionen Euro, versichert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Neuregelungen sollen 2021 in Kraft treten

Vorgesehen ist mit dem Gesetz, dass Arbeitgeber künftig die AU digital bei den Kassen abfordern. Mit dem TSVG wurde zuvor bereits die elektronische Weiterleitung der AU vom Arzt an die Krankenkasse geregelt. Beide Neuerungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Weitere Bausteine des 3. Bürokratieentlastungsgesetzes, mit dem sich jetzt der Bundestag zu befassen hat, sind Erleichterungen bei der unternehmensinternen Vorhaltung von Datenverarbeitungshardware für das Finanzamt sowie die Einführung digitaler Anmeldungen für Hotelgäste.

Aus ärztlicher Sicht ebenfalls nicht ganz unerheblich: Die Kleinunternehmergrenze, bis zu der keine Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erheben und an den Fiskus abzuführen ist, wird von 17.500 Euro Vorjahresumsatz auf 22.000 Euro angehoben.

Wirtschaftsverbände sind unzufrieden

Wirtschaftsverbände hatten bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes die angekündigte Entlastung als unzureichend bemängelt.

„Nach fast zwei Jahren mühsamer Beratung enttäuscht der Vorschlag. Parteitaktische Spielchen in der GroKo verhindern, dass für Unternehmen wirklich spürbar etwas rauskommt“, ließ etwa Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) verlauten.

Von Kassenseite hingegen kommt Zustimmung. „Die eAU ist ein gutes Beispiel für eine intelligente Lösung , um Bürokratie im Gesundheitswesen abzubauen“, twitterte am Mittwoch TK-Vize Thomas Ballast. (cw)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.10.201919:18 Uhr

500-Millionen-Euro-Lachnummer!

Wie sollen bloß die eAU-Bescheinigungen des Bürokratie-Entlastungsgesetzes eines GROKO-Kabinetts mit dem neuen, umständlichen Daten-Weg einer eAU vom Arzt zur Krankenkasse und von dort zum Arbeitgeber 500 Millionen € Entlastungen für die deutsche Wirtschaft bringen?

Ein in Gesundheits- und Krankheitsfragen offenkundig völlig unbedarfter Bundeswirtschaftsminister konfabuliert und verschweigt Bürokratie-Mehrkosten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Peter Schimmelpfennig 19.09.201908:15 Uhr

Wer`s glaubt wird seelig

500 Millionen Entlastung dafür, dass ein Zettelchen nicht mehr bearbeitet werden muss? Kann Hr. Altmaier da mal bitte seine Berechnung offen legen? Hier läuft der Hase: Onlinebehandlungen benötigen Onlinerezepte, Onlinearztbriefe und eben auch Online AU Bescheinigungen. Wurde den Patienten eigentlich verdeutlicht, was künftig für eine medizinische Versorgung geplant ist (unpersönliche computerunterstützte Behandlungen befreit vom persönlichen Kontakt, persönlicher Untersuchung und persönlichem Gespräch) und wurden sie befragt, ob sie das möchten?

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