Hintergrund

Niederlande wollen E-Akten ohne E-Card

Mit Nachdruck wird in den Niederlanden an einer nationalen elektronischen Patientenakte gearbeitet.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

In Deutschland wurden in diesen Tagen die ersten Kartenlesegeräte für den Rollout der elektronischen Gesundheitskarte zertifiziert. Auch bei unseren Nachbarn, in den Niederlanden, läuft ein Telematikprojekt auf Hochtouren. Anders als in Deutschland steht dort aber der Aufbau einer nationalen elektronischen Patientenakte im Vordergrund.

Die ersten 65 Ärzte sind bereits an das neue Netzwerk angeschlossen. "Bis Jahresende werden es 200 sein. Wir gehen davon aus, dass wir weitere knapp 8000 Hausärzte und 2000 Apotheker im Jahr 2009 online bringen werden", sagte Reina Kloosterman, Gesundheitsexpertin bei der niederländischen Botschaft in Berlin, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Im ersten Schritt wird es eine elektronische Medikationsakte (EMD) und eine Vertretungsakte für Hausärzte (WDH) geben. In der EMD werden die Arzneimittel eines Patienten gespeichert, sodass Kollegen und Klinikärzte darauf zugreifen können. Die WDH dagegen ist für medizinische Basisdaten vorgesehen, die von Ärzten im Notdienst eingesehen werden können.

Ähnlich wie in Deutschland werden sich Ärzte und Apotheker in den Niederlanden mit elektronischen Heilberufsausweisen identifizieren, die einen sicheren Zugriff auf die Patientendaten und eine zweifelsfreie Identifikation des Zugreifenden erlauben. Anders als in Deutschland kommt aber keine Patientenchipkarte zum Einsatz: "Die Patientendaten werden über eine nationale Bürgerservicenummer indexiert, die zentral verwaltet wird. Eine Chipkarte oder eine Geheimnummer wird nicht benötigt", so Kloosterman.

Heilberufsausweise gibt es auch in den Niederlanden.

Innovativ ist das Modell der Datenspeicherung: Die Daten werden nicht zentral gesammelt, sondern verbleiben dort, wo sie erzeugt wurden. Technisch wurde dafür eine nationale "Datenschaltstelle" (LSP) auf Basis der Integrationsplattform "Ensemble" des auch im deutschen Raum aktiven Unternehmens InterSystems aufgebaut. "Mit unserem Partner CSC haben wir das LSP in nur drei Monaten umgesetzt", betonte der Healthcare Manager von InterSystems, Volker Hofmann, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Die Umsetzung lief 2006. Seither laufen Tests, koordiniert vom National ICT Institute for Healthcare (NICTIZ), der gematik der Niederlande. Ganz ohne ist das Projekt für die Ärzte tatsächlich nicht: Die dezentrale Speicherung bedeutet, dass die Praxis-EDV-Systeme erheblich aufgerüstet werden müssen. Weil die relevanten Daten auch dann zugänglich sein müssen, wenn die Praxis nicht geöffnet ist, müssen Teile der Praxis-EDV rund um die Uhr online sein.

"Es ist klar, dass das nicht umsonst zu haben ist", betonte Kloosterman. Die 10 000 Leistungserbringer, die in der ersten Stufe vernetzt werden, erhalten deswegen insgesamt 45 Millionen Euro vom Staat, umgerechnet im Mittel gut 4000 Euro pro Praxis beziehungsweise Apotheke. An zusätzlichen Investitionskosten für die EMD und die WDH fällt noch einmal etwa der gleiche Betrag an.

Dadurch, dass auf Patientenkarte und Passwort verzichtet wird, sind die persönlichen Daten für alle Ärzte im Prinzip zugänglich. Rechtlich erlaubt ist der Zugriff aber nur für behandelnde Ärzte mit Einverständnis des Patienten. Der Patient kann das kontrollieren, weil jeder Zugriff durch Ärzte oder Apotheker penibel protokolliert wird. Es gibt zusätzlich eine behördliche Anlaufstelle, die einem vom Patienten vermuteten Datenmissbrauch auf Anfrage aktiv nachgeht. Außerdem hat der Patient das Recht, einzelne Ärzte vom Zugriff auszuschließen, etwa wenn der Nachbar Arzt ist und der Betreffende auf keinen Fall möchte, dass er die Daten sieht. Auch einzelne Informationen können Patienten löschen lassen, wobei das in Zusammenarbeit mit ihrem Hausarzt geschehen soll.

Freiwilligkeit

Ganz entscheidender Bestandteil des niederländischen Konzepts sind die rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Anbindung an das übergreifende Aktensystem ist für Ärzte und Apotheker verpflichtend. Für die Bürger ist die Teilnahme dagegen freiwillig, wobei eine Widerspruchslösung gewählt wurde: Wer sich entscheidet, lieber keine elektronische Akte haben zu wollen, muss es mitteilen. Ansonsten wird Zustimmung angenommen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: E-Health-Vorbild Niederlande

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