Kommentar
E-Health-Vorbild Niederlande
Was die Niederlande bei ihrer elektronischen Patientenakte machen, erinnert mit dezentraler Speicherung der Daten und Heilberufsausweis an deutsche Konzepte. Nur die Chipkarte fehlt.
Manche werden daher das Datenschutzniveau für zu gering halten - alle Ärzte können auf alle Daten zugreifen, wenn sie es auch nicht dürfen. Es könnte allerdings auch passieren, dass wir in Sachen Patientenrechten bald neidisch in die Niederlande blicken.
Denn in Deutschland gibt es starke Kräfte, die in Sachen Patientenakte am liebsten doppelgleisig fahren würden: Neben einer Akte, die sich an §291a, SGB V orientiert und damit den Willen des Gesetzgebers erfüllt, wird es "arztgeführte" übergreifende Akten geben, bei denen der Patient möglicherweise nicht das Recht bekommt, die Zugriffe zu kontrollieren.
Die Folgen sind absehbar: Die einrichtungsübergreifende Kommunikation wird zu 95 Prozent in arztgeführten Akten stattfinden, weil das einfacher ist. Der Gesetzgeber hätte den Patientenrechten dann mit der eGK einen Bärendienst erwiesen. Der Ausweg kann nur lauten, dass - wie in den Niederlanden - auch arztgeführte übergreifende Akten ein Zugriffsprotokoll benötigen. Zugriff auf Protokolle per eGK - das wäre eine echte "Mehrwertanwendung".
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