Praxismanagement

TSVG fordert auch die Praxisorganisation heraus

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz nimmt Einfluss auch auf die Praxisorganisation. Die Veränderung bietet Chancen: Ärzte, die ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen, können profitieren.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Führt das TSVG wieder zu mehr Wartezeiten in Praxen? Bei der offenen Sprechstunde ist schwer abschätzbar, wie viele Patienten das Angebot wahrnehmen werden. (Symbolbild mit Fotomodellen)

Führt das TSVG wieder zu mehr Wartezeiten in Praxen? Bei der offenen Sprechstunde ist schwer abschätzbar, wie viele Patienten das Angebot wahrnehmen werden. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Picture-Factory / stock.adobe

DÜSSELDORF. Ein anderer soll mit darüber bestimmen, wann welche Patienten in die Praxis kommen? Es ist kein Wunder, dass sich viele Haus- und Fachärzte darüber ärgern, Termine an die Terminservicestelle (TSS) melden zu müssen. Immerhin greift das tief in die Gestaltung der eigenen Sprechstundentätigkeit ein. Hinzu kommt, dass diese Abläufe nun auch digitalisiert werden. Termine per Fax an die TSS zu melden, wird in Zukunft wohl eher die Ausnahme als die Regel sein.

„Aus organisatorischer Sicht werden sich Ärzte auf Umstrukturierungen im Praxisablauf und einen bürokratischen Mehraufwand, zum Beispiel bei Meldungen an die TSS, einstellen müssen“, sagt auch Rechtsanwältin Jessica Hanneken, Leiterin der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Sie wolle die Folgen des TSVG für die Praxen nicht schönreden, sagt Hanneken. „Ich glaube aber, dass Praxen, die ein gutes Management haben und eigene Prozesse für die neuen Regelungen einführen, profitieren können.“

Ein Fall für die Delegation

Bei den TSS-Terminen sei es auf jeden Fall gut, eine MFA damit zu betrauen, die Prozesse so aufzustellen, dass so viel wie möglich automatisiert abläuft, bis hin zur Rücknahme in den eigenen Kalender sieben Tage vor dem Termin, wenn die TSS keinen Patienten vermittelt hat.

Fachgruppen für die offene Sprechstunde

  • Grundversorgende Fachärzte halten fünf offene Sprechstunden in der Woche vor, heißt es im TSVG. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Fachgruppen, die das betrifft, geeinigt.
  • Betroffen sind: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte/Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Hausärzte vergeben ohnehin kurzfristig Termine und sind daher ausgenommen.
  • Veröffentlichung: Ärzte müssen auch ihre offenen Sprechstunden öffentlich machen und an TSS melden.

Ein anderer Fall ist die Organisation der offenen Sprechstunde. Zur Erinnerung: Mindestens fünf Stunden pro Woche davon müssen grundversorgende Fachärzte ab 1. September anbieten. Bis zu 17,5 Prozent der Fälle einer Praxis aus dem Vorjahresquartal werden nach Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband dann extrabudgetär vergütet.

Doch wer soll in die offene Sprechstunde kommen können? Es sollten „zumindest auch Bestandspatienten behandelt werden können“, empfiehlt Hanneken – sie können also auf das neue Angebot hingewiesen werden, das sie ohne Terminvereinbarung wahrnehmen können. Allerdings sei das vor allem sinnvoll, wenn auch abrechenbare Leistungen erbracht werden, damit die Praxis von der extrabudgetären Vergütung profitiert – wobei die Deckelung auf 17,5 Prozent zu beachten ist. Abrechenbare Leistungen werden vor allem beim Erstbesuch im Quartal erbracht, wenn auch die Grund- oder Versichertenpauschale abgerechnet wird. Aber auch medizintechnische Folgeuntersuchungen kommen dafür natürlich infrage.

„Die Behandlung neuer Patienten, Patienten aus offenen Sprechstunden oder Patienten aus TSS kann kurzfristig für eine Erhöhung des Praxisbudgets sorgen“, beschreibt Hanneken einen positiven Aspekt der neuen Regeln. Eine mögliche Folge könne allerdings auch ein neuer „Hamsterradeffekt“ sein, wenn der Patientenstamm anwachse. Zudem sind zum Beispiel neue Patienten auch nur für das erste Quartal als neue Patienten und damit extrabudgetär abrechenbar. Nicht zuletzt sei bisher noch nicht geklärt, wie viel zusätzliches Geld künftig ins System fließt. Das Ergebnis der Honorarverhandlungen für 2020 werde es zeigen.

Mindestsprechstunden öffentlich

Auch die neuen Mindestsprechzeiten fordern Ärzten einiges an Organisationstalent ab. Die, falls nötig, erweiterten Sprechzeiten seien bekannt zu geben, zum Beispiel auf der Praxishomepage. „Bei kooperativen Strukturen muss auch darauf geachtet werden, dass bei den angestellten Ärzten mit geringerem Leistungsumfang die Sprechstundenanzahl nachweisbar erhöht wird“, sagt Hanneken.

Ein angestellter Arzt mit halber Zulassung müsse z.B. statt bisher zehn nun 12,5 Stunden arbeiten. Das könne möglicherweise auch Konsequenzen für den Arbeitsvertrag haben. Und: Es dürfe sich niemand, der bisher nur 20 Stunden in der Woche Sprechstunde anbietet, Illusionen machen, die KV könne gar nicht richtig kontrollieren, ob die neuen Pflichten erfüllt werden. „Mit der Plausibilitätsprüfung liegen automatische Prüfwerkzeuge vor, mit denen Prüfer einfach erkennen können, welche Praxen die Sprechzeiten nicht einhalten“, so Hanneken.

TSVG

„Das Gesetz kann Anstoß sein, sich digital zu organisieren“

Das TSVG ist insgeheim auch ein Digitalisierungsgesetz. Ein Grund mehr, die Abläufe in Praxen konsequent zu modernisieren, empfiehlt Jessica Hanneken von der apoBank im Interview.

Ärzte Zeitung: Frau Hanneken, welche Punkte im Terminservice- und Versorgungsgesetz sind für Vertragsärzte und Praxismanager besonders relevant?

Rechtsanwältin Jessica Hanneken ist Leiterin der Hauptstadt-Repräsentanz der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Rechtsanwältin Jessica Hanneken ist Leiterin der Hauptstadt-Repräsentanz der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

© apoBank

Jessica Hanneken: Es sind unheimlich viele Punkte, die Auswirkungen auf die tägliche Praxis haben, und für Vertragsärzte ist es schwer, den Überblick zu behalten, worauf sie besonders achten sollten. Vor allem fürs Praxismanagement ist es wichtig, sich darauf einzustellen, dass das Gesetz an vielen Stellen fordert, Praxisabläufe anders zu organisieren.

Inwiefern?

Hanneken: Da sind natürlich zuerst die auch für die Vergütung wichtigen neuen Patienten, die von Terminservicestellen vermittelten Patienten oder auch die Vermittlungen von Hausärzten sowie die Patienten der offenen Sprechstunde. Das muss alles erst einmal effizient organisiert sein, damit die zusätzliche Bürokratie so wenig Ressourcen wie möglich nimmt.

Nehmen wir Terminvermittlungen durch Hausärzte ...

Hanneken: Gutes Beispiel! Immer wieder monieren Hausärzte, dass sie bei dringenden Terminen für Patienten die fachärztlichen Kollegen schwer erreichen. Wer sich hier schon ein Netzwerk aufgebaut hat – Ärztenetze machen das zum Beispiel teilweise schon lange mit System – der kann jetzt die zehn Euro für die Vermittlung dringender Termine ohne großen Zusatzaufwand bekommen. Ohne ein solches Netzwerk ist die Vermittlung dagegen mit viel Mühe verbunden, das lohnt sich dann kaum für die Praxis.

Digitale Anwendungen der Kassen für DMP, E-Patientenakte ab 2021, Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle, digitale Übermittlung der AU: Ist das TSVG auch schon ein verkapptes Digitalisierungsgesetz?

Hanneken: Das ist es, in der Tat – und nicht nur an den von Ihnen beschriebenen Stellen! Das Gesetz kann für Praxen tatsächlich zum Anstoß werden, sich viel mehr digital zu organisieren als bisher.

Wo sehen Sie weitere wichtige Änderungen in Richtung Digitalisierung?

Hanneken: Sehen Sie, viele Dinge, die Ärzte laut TSVG leisten müssen, werden digital angefordert. Da sind zum Beispiel Termine für die Servicestellen. Das kann nur vernünftig funktionieren, wenn dafür digitale Prozesse aufgesetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die TS-Stellen künftig auch digital erreichbar sein müssen, zum Beispiel mittels einer App via Smartphone.

Aber auch die neuen Verpflichtungen mit offenen Sprechstunden. Das muss auch veröffentlicht werden. Dies wäre ein guter Anknüpfungspunkt für die Einrichtung einer Onlineterminvergabe. Und das kommt auch den Wünschen der Patienten entgegen, die das immer mehr wollen. Und wenn wir bedenken, dass das Digitale Versorgung-Gesetz quasi vor der Tür steht, dann ist jetzt wirklich ein guter Zeitpunkt, die Abläufe konsequent digital zu gestalten.

Die Fragen stellte Hauke Gerlof.

Diese Beiträge entstanden in Kooperation von Ärzte Zeitung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Lesen Sie dazu auch: TSVG: Regelungen im Detail machen manches besser

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