Kommentar
Frustfaktor Regulierungswut
Vertragsärzte haben schon heute an einer bis in die kleinsten Verästelungen des Betätigungsfelds dezidiert ausgestalteten Regulierung zu knabbern. Tagtäglich müssen sie in der Praxis bei der Behandlung von Kassenpatienten zwischen teils widersprüchlichen Anforderungen aus Haftungsrecht und Sozialgesetzgebung abwägen - das Wirtschaftlichkeitsgebot ist nur ein Beispiel.
Wie ein Schlag ins Kontor muss es da anmuten, wenn von höchstrichterlicher Seite gefordert wird, auch den bisher noch nicht so stark regulierten Bereich der Selbstzahler und Privatpatienten mit einem strengeren Regelwerk zu belegen. So just geschehen bei den Bensberger Rechtsgesprächen. Hier plädierte Professor Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens Richter am Bundesverfassungsgericht, für eine Leitlinie für diesen "Dienstleistungsbereich".
So wünschenswert dies aus juristischer Sicht sein mag - manchmal vielleicht sogar aus dem Blickwinkel der Patienten: Es ist eher wahrscheinlich, dass ein solches Regulierungsgerüst nicht die Qualität im Behandlungsalltag, sondern vor allem eines fördern würde: den Frustfaktor. Im Sinne des "Frei"-Beruflers Arzt bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber dem Kirchhof‘schen Ruf nicht blind und ohne Diskussion folgen wird.
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