Auffahrender muss Fahrfehler des anderen beweisen

SAARBRÜCKEN (dpa). Wer auf einen vorausfahrenden Wagen auffährt, muss beweisen, dass der Fahrer dieses Autos einen Fehler gemacht hat. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Lasse sich der Unfallhergang nicht aufklären, hafte stets der Auffahrende. Gegen ihn spreche der sogenannte Anscheinsbeweis.

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Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und wies die Klage einer Autofahrerin ab. Sie war auf der Autobahn auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren. Die Frau machte geltend, der Autofahrer sei kurz vor ihr von der rechten auf die linke Spur gewechselt und habe den Unfall dadurch verursacht. Der Autofahrer bestritt dies. Das Landgericht ging daraufhin von einer Mithaftung beider aus.

Das OLG sah dies anders. Den Auffahrenden treffe bei Auffahrunfällen die Beweislast. Das bedeute, wenn sich ein Unfallhergang nicht aufklären lasse, bleibe er auf dem Schaden sitzen.

Az.: 4 U 347/08

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