Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hebamme

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LEIPZIG (ava). Zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines Säuglings in der Uniklinik Leipzig hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen eine Hebamme vor dem Amtsgericht erhoben. Das geht aus einer Mitteilung der Universitätsklinik Leipzig hervor. Der Hebamme wird fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung angelastet. Ein externes Gutachten kommt laut Uniklinik zu dem Schluss, dass bei der Patientin eine gründliche Anamnese und umfangreiche medizinische Betreuung sowohl von den Ärzten als auch durch die Hebammen veranlasst, sorgfältig untersucht und dokumentiert wurde. Aufgrund des Ergebnisses der Untersuchungen sowie der zu diesem Zeitpunkt bekannten Details der Vorgeschichte der Patientin, "war eine andere Art der Überwachung in der Universitätsfrauenklinik nicht angezeigt gewesen", so die Uniklinik Leipzig.

Die angeklagte Mitarbeiterin sei seit vielen Jahren am Universitätsklinikum Leipzig beschäftigt. Sie verfüge über große Erfahrung im Umgang mit schwangeren Patientinnen und werde für ihre umsichtige und hoch qualifizierte Arbeitsweise geschätzt.

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