Keine Gebühr für erstattetes Restguthaben
BERLIN (maw). Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er einem Kunden nach einer vollzogenen Kündigung das vorhandene Restguthaben ausbezahlt.
Veröffentlicht:Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Dieser hatte beim Landgericht Kiel Klage gegen einen Mobilfunkunternehmen eingereicht. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Az.: 18 O 243/10