Keine Gebühr für erstattetes Restguthaben

BERLIN (maw). Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er einem Kunden nach einer vollzogenen Kündigung das vorhandene Restguthaben ausbezahlt.

Veröffentlicht:

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Dieser hatte beim Landgericht Kiel Klage gegen einen Mobilfunkunternehmen eingereicht. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Az.: 18 O 243/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckwerte für Bundeshaushalt 2025

Regierung will die GKV nur mit Darlehen stützen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung