Ärzte Zeitung, 21.06.2012
In einem der Streitfälle geht es um Verordnungsprovisionen von insgesamt über 10.000 Euro. Eine Strafverfolgung wegen Bestechlichkeit setzt voraus, dass Ärzte als "Amtsträger" oder "Beauftragte" der Krankenkassen gelten.
Der Dritte und der Fünfte Strafsenat des BGH waren sich darüber bislang nicht einig. Daher mussten sie sich im "Großen Senat für Strafsachen" einigen.