Falschparker

Führerscheinentzug für Dauer-Sünder

BERLIN (mwo). Dauer- Falschparker müssen unter Umständen ihr Auto länger stehen lassen.

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Liegen zahlreiche und immer wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor, kann auch dies den Führerschein kosten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Es wies damit einen Autofahrer ab, der zwischen November 2010 und Juni 2012 insgesamt 144 Knöllchen kassiert hatte - 127 wegen Falschparkens und 17 wegen zu schnellen Fahrens.

Dies belege eine "laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften", so das Verwaltungsgericht zur Begründung.

Az.: VG 4 L 271.12

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