Arbeitsrecht

Fehlender Morgengruß ist kein Mobbing

Ein kleiner Konflikt am Arbeitsplatz verschafft Arbeitnehmern noch keine Entschädigung wegen Mobbings. Arbeitsrichter in Rheinland-Pfalz finden sogar, dass das zum Alltag gehört.

Veröffentlicht:

MAINZ. Konflikte am Arbeitsplatz sind üblich und daher nicht automatisch als Mobbing zu werten.

Auch wenn wegen der miesen Stimmung der Morgengruß des Chefs oder der Chefin unterbleibt, können die Arbeitnehmer noch keine Entschädigung verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied.

Es wies damit die Klage einer bei einem Verband beschäftigten Verwaltungsfachkraft ab. Sie hatte behauptet, sie werde seit Juli 2009 durch die neue Geschäftsführerin ihres Kreisverbandes gemobbt.

Obwohl sie 19 Jahre lang die Personalabteilung geführt habe, sei sie von der Geschäftsführerin mehrfach in Personalfragen übergangen worden.

Letztendlich sei sie mit den beiden anderen Mitarbeitern der Personalabteilung gleichgestellt und ihr so die Leitungsrolle entzogen worden. Für all dies verlangte die Angestellte eine Entschädigung von über 120.000 Euro.

Schon das Arbeitsgericht Mainz hatte die Klage abgewiesen: Die geschilderten Vorfälle seien weder einzeln noch in der Gesamtschau als Mobbing zu werten. Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2012 ist das LAG dem gefolgt.

Der Höhe nach sei die Forderung "völlig übersetzt". Doch auch inhaltlich habe das Arbeitsgericht die geschilderten Begebenheiten zu Recht nicht als Mobbing angesehen.

"Die Ausführungen der Klägerin vermögen kein gezieltes, schikanöses, herabwürdigendes Verhalten ihrer neuen Vorgesetzten zu belegen", heißt es in dem Mainzer Urteil.

Sie habe "nur subjektive Empfindlichkeiten dargelegt", etwa den fehlenden Morgengruß. (mwo)

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 10 Sa 121/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur Tagung der Gesundheitsminister

GMK: Länder wollen Zugriff auf die Sicherstellung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick