Kommentar zum BAG-Urteil
Mehr Schutz für die Kleinen
Dass so manche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gegründet wird, um die Nachfolge von einzelnen Praxen zu sichern, ist längst kein Geheimnis mehr. Und an sich auch nicht verwerflich - wenn man bedenkt, wie schwierig es in manchen Regionen ist, überhaupt einen Praxisnachfolger aufzutreiben.
Dass solche Kooperationsmöglichkeiten so manches Mal aber auch ihre Stilblüten treiben und missbräuchlich genutzt werden, damit die verbleibenden Ärzte vor Ort Einfluss auf eine Nachbesetzung nehmen können, ist zwar schade, aber eben kein Grund, geltende Konkurrenzschutzregeln völlig auszuhebeln und damit die Tür für missbräuchliches Verhalten noch weiter zu öffnen. Das hat nun keine geringere Instanz als das Bundessozialgericht noch einmal klargestellt.
Mit seiner Entscheidung, dass die verbleibenden BAG-Ärzte nicht die Vergabe der Zulassung an eine MVZ- Ärztin, die mit dem Leiter des MVZ verheiratet ist, hinnehmen müssen, hat das Gericht aber nicht nur dem Hin- und Herschieben von Zulassungen aus reinem Profitstreben einen Riegel vorgeschoben.
Es hat - wenn dies vielleicht auch gar nicht die Intention war - den Schutzschirm für kleinere Kooperationsformen weiter aufgespannt. Und es den MVZ etwas schwerer gemacht, Zulassungen an sich zu reißen.
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