Urteil

Stabsarzt bleibt bei Gummiallergie dienstfähig

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Kann ein Stabsarzt der Bundeswehr wegen einer Allergie gegen Gummibestandteile keine ABC-Schutzausrüstung tragen, ist ihm jedenfalls in Friedenszeiten ein Dienst in der Verwaltung zuzumuten.

Auch im Fall eines Krieges könne eine Dienstunfähigkeit aufgrund der Allergie nur dann vorliegen, wenn der Stabsarzt bei seiner Tätigkeit im administrativen Bereich eine ABC-Schutzausrüstung tragen muss, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde 2005 zum Stabsarzt befördert. Kurz darauf entwickelte er eine Allergie gegen Gummibestandteile. Er hielt sich daher für dienstunfähig und wollte aus der Bundeswehr entlassen werden.

Das OVG Koblenz hatte ihm 2011 noch recht gegeben, das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Urteil aber aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen.

Nunmehr entschied das OVG, dass der Stabsarzt sich nicht auf eine Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen berufen kann. Zumindest in Friedenszeiten könne er im administrativen Bereich auf einer zumutbaren Stelle eingesetzt werden.

Komme es zu einem Krieg, bei dem der Arzt auch für seine Verwaltungstätigkeit einen Schutzanzug tragen müsse, wäre er allerdings als dienstunfähig einzustufen, erklärten die Koblenzer Richter. (mwo)

Az.: 10 A 10926/13.OVG

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 2: SPRING-Studie: Attackenfreie Tage und attackenfreie Kinder (2 bis <12 Jahre) während der 52-wöchigen Studiendauer

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Langzeitprophylaxe beim hereditären Angioödem

Lanadelumab jetzt auch für Kinder ab 2 Jahren zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Abb. 1: Ein-Stärken-Aufdosierungsschema*

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [7]

Allergen-Immuntherapie (AIT) bei Hausstaubmilben-Allergie

Ein-Stärken-Präparat für den Praxisalltag zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Allergopharma GmbH & Co. KG, Reinbek
Frau Prof. Dr. Beyer (links), Leiterin des Kinderallergologischen Studienzentrums der Klinik für Pädiatrie mit Schwerpunkt Pneumologie, Immunologie und Intensivmedizin an der Berliner Charité und Herr Prof. Dr. Hamelmann (rechts), Ärztlicher Direktor im Kinderzentrum Bethel am Universitätsklinikum Bielefeld.

© Hintergrundmotiv: © [M] michellegibson / Getty Images / iStock; Portrait Prof. Dr. Beyer: © [M] Prof. Dr. Beyer; Portrait Prof. Dr. Hamelmann: © [M] Prof. Dr. Hamelmann

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Erdnussallergie in der Praxis: Immuntherapie, oral!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Aimmune Therapeutics
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Lesetipps
Vier mittelalte Frauen laufen gemeinsam über eine Wiese und lachen.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Wechseljahre

5 Mythen rund um die Perimenopause: Eine Gynäkologin klärt auf