Urteil

Schwarzarbeiter - kein Anspruch auf Bezahlung

Schwarzarbeiter können nicht darauf pochen, dass ihnen ihre Arbeitsleistung vergütet wird. Das hat nun der BGH entschieden.

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KARLSRUHE. Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe.

Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde. Denn: "Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", sagte Kniffka.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerksbetriebs aus Schleswig-Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt 18.800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt. 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen. (dpa)

Az.: VII ZR 241/13

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