Labor

Quotierung doch nicht erlaubt?

Ist eine Quotierung der Kostenerstattung bei Laborgemeinschaften rechtens? Nein, sagt das Sozialgericht Hamburg - zumindest gilt das für den Zeitraum vor 2012. Doch allzu große Hoffnung sollten Laborgemeinschaften nicht in die Entscheidung setzen.

Veröffentlicht:

BERLIN. In Hamburg wehrten sich Laborärzte eines Medizinischen Versorgungszentrums gegen die Quotierung der Laborkosten im vierten Quartal 2010. Die Quotierung habe ihnen Mindereinnahmen von rund 202.000 Euro beschert. Sie gingen vor das Sozialgericht (SG) - und bekamen Recht.

Das Interessante an dem Urteil des Sozialgerichts: Es hält die damalige, auf dem Hamburger Honorarverteilungsmaßstab beruhende Quotierung zwar für rechtens und begründet dies mit dem bekannten Argument, dass im Gesundheitssystem nicht beliebig viel Geld zur Verfügung steht und Steuerungen und Honorarbegrenzungen deshalb notwendig seien.

Muss sich die KV an den EBM halten?

In einem Nebensatz weist das Gericht dann aber darauf hin, dass bei Laborgemeinschaften eine Quotierung der Laborkosten nicht in Betracht kommt, "da für diese bereits im EBM speziellere Regelungen zur Kostenerstattung bestehen".

Bis Ende 2012 regelte der EBM in Abschnitt 32.2, dass Laborgemeinschaften Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten haben, begrenzt aber auf die Höhe der in den Gebührenpositionen genannten Eurobeträge. Erst seit dem ersten Quartal 2013 sieht der EBM die Berechnung der Höchstpreise mithilfe der Abstaffelungsquote "Q" vor (wir berichteten).

Ob der Bewertungsausschuss den EBM vor knapp zwei Jahren auf diese Weise ändern durfte, zweifeln Juristen schon aus formalen Gründen an.

"Für Vereinbarungen über die Kostenerstattungen nach Kapitel 32 und 40 EBM sind die Partner des Bundesmantelvertrags zuständig und nicht der Bewertungsausschuss", erklärt Rechtsanwalt Ronny Hildebrandt von der Kanzlei Busse Miessen.

Juristen raten, zu widersprechen

Das Bundessozialgericht habe hier in der Vergangenheit großen Wert auf eine scharfe Abgrenzung der Zuständigkeiten gelegt, auch wenn hinter beiden Institutionen dieselben Organisationen - nämlich KBV und GKV-Spitzenverband - stehen.

Er wie auch sein Kollege Matthias Kronenberger von der Kanzlei Dierks und Bohle raten deshalb, gegen Bescheide der KVen Widerspruch einzulegen.

2007 urteilte das Bundessozialgericht im Übrigen, dass eine Quotierung der Kostenerstattung unzulässig ist. Das Hauptargument damals: Eine Quotierung bringe Laborärzten nicht die Kalkulations- und Planungssicherheit, die mit der Laborreform von 1999 gewährleistet werden sollte. (juk)

Az.: S 27 KA 151/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lungensurfactant

Warum Seufzen der Atmung gut tut

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung