Ärzte Zeitung, 04.02.2015
So ist Bleaching umsatzsteuerfrei, "wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und einer aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist".
Denn dann sei das Bleichen der Zähne "Teil einer Gesamtbehandlung", deren Ziel "die Wiederherstellung des status quo ante des behandelten Körperteils ist" . (mwo)