Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Hohe Hürden für Lohn statt enttäuschender Erbschaft

Veröffentlicht:

MAINZ. Wer allein in Erwartung einer Erbschaft Angehörige im Haushalt unterstützt, sollte darüber genau Buch führen. Denn nur dann kann man anstatt des Erbes gegebenenfalls auch nachträglichen Lohn verlangen, wenn der Deal "Hilfe gegen Erbschaft" scheitert, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Mainz entschied (Az.: 5 Sa 123/15).

Voraussetzung ist danach, "dass der Arbeitnehmer in einer für den Dienstberechtigten erkennbaren Erwartung späterer Vergütung Dienste leistet und dieser die Dienste in Kenntnis der Erwartung entgegennimmt". Auch dann gehören danach kurze Gespräche oder ein Geburtstagsbesuch mit selbst gebackenem Käsekuchen allerdings nicht mit auf die Rechnung. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Kasuistik

Was hat die interstitielle Nephritis ausgelöst?

Lesetipps
Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?

Ein Hautarzt untersucht die Haut mit einem Dermatoskop auf Melanom.

© Iryna&Maya / stock.adobe.com

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen