Bundesfinanzhof

Fiskus künftig bei Scheidungskosten außen vor

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Scheiden tut jetzt auch steuerlich weh. Die Verfahrenskosten können nicht mehr als "außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd geltend gemacht werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden hat (Az.: VI R 9/16).

2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet und danach auch Scheidungskosten als "außergewöhnliche Belastungen" anerkannt.

Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten weitgehend ausgeschlossen. Danach ist eine Berücksichtigung der Kosten eines Scheidungsverfahrens als "außergewöhnliche Belastungen" nicht mehr möglich, urteilte der BFH. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASCO-Jahrestagung

NSCLC: Lorlatinib überzeugte auch über fünf Jahre

ASCO-Jahrestagung

Brustkrebs-Prävention wird neu gedacht

Lesetipps
„Man kann viel tun, aber nicht zum Nulltarif!“, sagt Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth zum Thema Hitzeschutz.

© Jens Schicke, Berlin

Interview mit Hausärzteverbands-Chefin

Nicola Buhlinger-Göpfarth: Das sollten Hausarztpraxen in Hitzewellen beachten

Wie wissenschaftlich fundiert ist die Arbeit mit Globuli? Die Autoren des Gastbeitrags verteidigen einen Beitrag zur Homöopathie gegen die Kritik von Schulmedizinern. (Symbolbild)

© Imagecreator / stock.adobe.com

Diskussion um Homöopathie

Wie valide sind die Aussagen des Systematic Reviews zur Homöopathie? Eine Replik