Versicherungstipp
Diesel-Kläger haben gute Chancen auf Rechtsschutz
KÖLN. Fahrer eines vom "Abgasskandal" betroffenen VW-Diesel-Fahrzeugs können ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, falls sie den Autobauer auf Schadenersatz verklagen möchten. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-4 U 87/17) muss der Rechtsschutzversicherer einspringen, wenn ein betroffener Kunde über eine Klage gegen VW nachdenkt.
Bislang hatte die Assekuranz eine Deckungszusage immer verweigert, mit dem Hinweis, eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Das sah das OLG anders.
Bereits mehrere Landgerichte hätten einen Schadenersatzanspruch von Autokäufern gegen den VW-Konzern "Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware" bejaht, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Richter wiesen ein weiteres Argument der Versicherer ab: Der Rechtsschutzversicherer des klagenden Kunden hatte vorgeschlagen, zunächst mit einer Klage zu warten, bis der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges durch die Abgasmanipulation in Zukunft tatsächlich sinkt. Doch das brauche der Kunde nicht hinzunehmen, so das OLG.
Es sei Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen VW geltend machen will. (acg)