BAG-Urteil

Kirchliches Arbeitsrecht für weltliche Klinik

Veröffentlicht:

ERFURT. Geht eine kirchliche Klinik oder hier ein Rettungsdienst auf einen weltlichen Träger über, kann auch der neue Träger an kirchliches Arbeitsrecht gebunden sein. Denn ist dies in den Arbeitsverträgen so festgeschrieben, bleibt der Erwerber daran gebunden, urteilte kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Geklagt hatten zwei Rettungssanitäter aus Sachsen. Ihr früherer Arbeitgeber gehörte dem Diakonischen Werk an. Ihre Arbeitsverträge waren daher an deren Tarif gebunden. Anfang 2014 übernahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) den Rettungsbetrieb. An 2014 ausgehandelte Tariferhöhungen fühlte sich das DRK aber nicht mehr gebunden.

Dagegen klagten die Rettungssanitäter – und das BAG gab ihnen Recht. Zur Begründung verwies es auf das Asklepios-Urteil vom 30. August. Damals ging es um die Übernahme einer kommunalen Kreisklinik. Das BAG hatte entschieden, dass Asklepios auch als privater Arbeitgeber an die in den Arbeitsverträgen verankerten Tarifverträge für den kommunalen öffentlichen Dienst gebunden bleibt. Dass es hier um die Übernahme eines kirchlichen Betriebs geht, rechtfertige nichts anderes, urteilte das BAG nun in dem neuen Fall.(mwo)

Bundesarbeitsgericht AZ.: 6 AZR 683/16 und 6 AZR 684/16

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASCO-Jahrestagung

NSCLC: Lorlatinib überzeugte auch über fünf Jahre

ASCO-Jahrestagung

Brustkrebs-Prävention wird neu gedacht

Lesetipps
„Man kann viel tun, aber nicht zum Nulltarif!“, sagt Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth zum Thema Hitzeschutz.

© Jens Schicke, Berlin

Interview mit Hausärzteverbands-Chefin

Nicola Buhlinger-Göpfarth: Das sollten Hausarztpraxen in Hitzewellen beachten

Wie wissenschaftlich fundiert ist die Arbeit mit Globuli? Die Autoren des Gastbeitrags verteidigen einen Beitrag zur Homöopathie gegen die Kritik von Schulmedizinern. (Symbolbild)

© Imagecreator / stock.adobe.com

Diskussion um Homöopathie

Wie valide sind die Aussagen des Systematic Reviews zur Homöopathie? Eine Replik