Urteil

Drei Jahre Haft für miserable Medizin

Auch ein Approbations-Entzug wegen schwerer Hygienemängel konnte einen Münchener Arzt nicht davon abhalten, weiter zu operieren.

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MÜNCHEN. Ein Schönheitschirurg ist am Montag in München zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem verhängte das Amtsgericht drei Jahre Berufsverbot.

„Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen“. Dazu komme noch ein Fall der „unerlaubten Ausübung der Heilkunde“, so Klaus-Peter Jüngst, Richter und Pressereferent am Amtsgericht zur „Ärzte Zeitung“.

Der Arzt hatte Berichten zufolge in einer Münchner Privatpraxis bei mehreren Frauen Schönheits-Op, durchgeführt. In den nun geahndeten Fällen habe er das weiterhin getan, obwohl das Gesundheitsamt zuvor Hygienemängel in seiner Praxis festgestellt hatte. Die vom Amt geforderten Änderungen habe er nicht umgesetzt. Schließlich sei ihm die Approbation entzogen worden.

Doch auch das habe ihn nicht von chirurgischen Eingriffen abgehalten. Dabei sollen noch andere Mängel festgestellt worden sein. So soll der Arzt, statt angemessen aufzuklären, Op-Risiken eher verharmlost haben.

Patientinnen soll er ohne Beteiligung eines Anästhesisten in Vollnarkose versetzt haben; nach den Op wachten sie aus der Narkose auf, ohne ärztlich überwacht worden zu sein.

Für Nachfragen sei der Arzt nicht erreichbar gewesen. Gegenüber den erheblichen Gesundheitsrisiken bis hin zur Lebensgefahr für die Patientinnen habe sich der Arzt im Verfahren uneinsichtig gezeigt.

Nach Information des Amtsgerichts hat er gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. (cmb)

Az. 1118 Ls 124 Js 179486/15

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 30.10.2018 um 16:27 Uhr.

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