Offenburger Arztmord

Angeklagter in Psychiatrie?

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OFFENBURG. Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen Allgemeinarzt im vergangenen August hat der Staatsanwalt die dauerhafte Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer psychiatrischen Klinik gefordert. Der 27-jährige Asylbewerber habe im Wahn gehandelt und leide unter einer psychischen Krankheit, so Staatsanwalt Kai Stoffregen vor dem Landgericht Offenburg am Donnerstag (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18).

Es bestehe das Risiko weiterer Straftaten, dies habe ein psychiatrisches Gutachten bestätigt. Dass der Angeklagte der Täter sei, sei unbestritten. Er habe Mitte August vergangenen Jahres den 52 Jahre alten Allgemeinmediziner in dessen Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet und eine Arzthelferin verletzt. Die Tat hatte in der mehr als 60 000 Einwohner zählenden Stadt für Unruhe gesorgt und auch n der Ärzteschaft Betroffenheit ausgelöst.

Der Arzt war den Angeben zufolge nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort gestorben. Die drei Vertreter der Nebenkläger sowie die zwei Verteidiger schlossen sich der Forderung des Staatsanwaltes an. Die Tat sei einzig und allein auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen.

Rache für "fehlerhafte ärztliche Behandlung"

Der Anklage zufolge wollte er sich für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei offenbar davon ausgegangen, von dem Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein. Ein anderes Motiv gebe es nicht.

Der Arzt hinterlässt eine Frau und die gemeinsame, zehn Jahre alte Tochter. Die Familie leide unter der Tat, sagte Rechtsanwalt Rainer Stumm. Dies zeige die schriftliche Aussage der Tochter. „Ich wünsche mir wieder eine vollständige Familie“, habe sie geschrieben.

Um den Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterbringen zu können, müsse er für schuldunfähig erklärt werden, erklärte Rechtsanwalt Gerson Trüg, der die Ehefrau des getöteten Mediziners in dem Prozess vertritt. Dies habe zwar juristisch einen Freispruch zur

Folge: „Dies darf nicht als Schwäche des Rechtsstaates gesehen werden, sondern als die einzige richtige Maßnahme.“ Der Mann werde nicht in Freiheit kommen. Die Allgemeinheit sei so vor ihm geschützt.

Der Angeklagte stammt der Anklage zufolge aus Dschibuti und nicht, wie er anfangs zunächst gesagt hatte, aus Somalia. Die Ermittler gehen davon aus, dass er 27 Jahre alt ist. Er selbst hatte in dem Prozess überraschend ausgesagt, 38 Jahre alt zu sein. Belege hierfür gibt es laut Gericht aber nicht.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und bestreitet die Tat. Das Urteil will das Gericht am 12. März verkünden. (dpa)

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