Hygiene

Gericht verbietet Pflegerin lange Fingernägel

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AACHEN. Eine Betreuerin in einem Altenheim bei Aachen darf nicht mit langen, lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen, entschied jetzt das Arbeitsgericht Aachen (Az.: 1CA 1909/18).

Die Klägerin hatte nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien, berichtet der „WDR“. Zudem pflege sie Senioren nicht direkt und gebe selten Essen aus.

Das Gericht dagegen teilte den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Es orientierte sich unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts. Die Gesundheit der Senioren habe mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin, so die Richter. (dpa)

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