Urteil

Arzneiautomat in Hüffenhardt bleibt aus

Veröffentlicht:

KARLSRUHE/STUTTGART. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung vor dem Landgericht Mosbach hat im Berufungsverfahren nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass der von DocMorris betriebene Abgabeautomat für Arzneimittel im baden-württembergischen Hüffenhardt verboten bleibt.

Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz in einer Klage des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) gegen den niederländischen Arzneimittelversender. Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte das Gericht laut BAV in Verfahren anderer Kläger in gleicher Sache gleiche Entscheidungen getroffen. Es liege ein Verstoß gegen Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, so das OLG. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie