Urteil

Arzneiautomat in Hüffenhardt bleibt aus

Veröffentlicht:

KARLSRUHE/STUTTGART. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung vor dem Landgericht Mosbach hat im Berufungsverfahren nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass der von DocMorris betriebene Abgabeautomat für Arzneimittel im baden-württembergischen Hüffenhardt verboten bleibt.

Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz in einer Klage des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) gegen den niederländischen Arzneimittelversender. Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte das Gericht laut BAV in Verfahren anderer Kläger in gleicher Sache gleiche Entscheidungen getroffen. Es liege ein Verstoß gegen Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, so das OLG. (maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung