Wenn der Hausarzt online geht

Online-Termine kennen viele Arztpraxen bereits. Die Technik der Zukunft bietet aber mehr: Dann können per Mausklick Arzneilisten mit der Apotheke geglichen werden - und über die Praxissoftware virtuelle Sprechstunden gehalten werden.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Nicht auf einem fremden Portal, sondern direkt auf der Website der Arztpraxis können Patienten ihre Befunde einsehen.

Nicht auf einem fremden Portal, sondern direkt auf der Website der Arztpraxis können Patienten ihre Befunde einsehen.

© CGM

Die Praxis der Zukunft ist nicht nur für Terminbuchungen online erreichbar. Sie stellt Patienten auch Rezepte elektronisch aus und sendet diese gleich an die Apotheke.

Sie bietet eine Online-Sprechstunde an. Und kann mit der Stammapotheke Kontraindikationen auch mit nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Patienten eigenmächtig kaufen, abgleichen.

Zukunftsmusik? Nicht unbedingt, wie das Beispiel CompuGroup Medical Software GmbH (CGM) zeigt. Das E-Health-Unternehmen etabliert nämlich derzeit seine sogenannten eServices, die sich größtenteils in die Website der Praxis integrieren lassen oder direkt im Arztinformationssystem (AIS) stecken und die Praxisteams vor allem auch zeitlich entlasten sollen.

"Unsere Erfahrungen aus Dänemark haben gezeigt, dass allein durch die Umstellung auf die Online-Terminbuchung eine durchschnittliche Praxis rund sechs Arbeitstage im Jahr einsparen kann", erklärte Matthias Leu, Vice President International Business Development bei CGM.

Denn gerade in den skandinavischen Ländern würden einzelne eServices schon länger von den Arztpraxen genutzt.

Rund 30 Prozent der Ärzte haben eine Website

Aber wie schaffen es die Praxen nun, einen Großteil der zeitaufwändigen bürokratischen Arbeiten und auch einiges an Service für die Patienten in die Online-Welt zu verlagern?

Bei den Terminbuchungen ist das relativ einfach. Und etwas, das gleich mehrere verschiedene Unternehmen schon länger als Stand-alone-Lösung anbieten - teils mit, teils ohne direkte Schnittstelle zum AIS.

Etwa samedi, Terminland oder VisWa - um nur einige zu nennen. CGM ist hier also kein Vorreiter, aber darum geht es laut Leu auch gar nicht.

Wichtiger sei dem Unternehmen, ein Gesamtpaket an eServices zu bieten, das direkt in die Praxissoftware integriert und um zusätzliche Services erweiterbar sei. Auf der Medica in Düsseldorf hatte das Unternehmen die einzelnen Services vorgestellt.

So können Ärzte die Online-Terminbuchung direkt in ihre Praxis-Website einbinden. Das Tool lässt sich laut Leu einfach in bestehende Praxishomepages integrieren.

Fast vollständig automatisierter Prozess

Bucht ein Patient online einen Termin, erscheint eine Info in der Praxissoftware. Fest reserviert wird er aber erst, wenn die MFA ihn bestätigt.

Bucht ein Patient online einen Termin, erscheint eine Info in der Praxissoftware. Fest reserviert wird er aber erst, wenn die MFA ihn bestätigt.

© CGM

Wer noch keine Website habe, dem biete CGM über ein Baukastensystem die Möglichkeit, sich eine einfache Website zu bauen. "Von den Ärzten, die Software-Systeme der CGM nutzen, haben 31 Prozent bereits eine Homepage", so Leu.

Nutzen könnten die Patienten das System aber erst, wenn sie die entsprechenden Zugangsdaten vom Praxisteam erhalten haben. Im System kann die Praxis dann bestimmte Zeitfenster für verschiedene Termine vorgeben, die Patienten buchen können.

Die online gebuchten Termine werden dann in der Praxis von einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) per E-Mail bestätigt und laufen im selben Augenblick automatisch in den Terminkalender der Praxissoftware ein.

In den skandinavischen Ländern würden bereits 50 Prozent der Arzttermine online gebucht, so Leu. In der Pilotphase hier in Deutschland, an der sich 89 Ärzte beteiligt hatten, seien rund 5500 Termine von Patienten online gebucht worden.

Praxis erhält automatisch die Daten aus der Klinik

Das Terminbuchungssystem funktioniert aber auch zwischen Ärzten. das heißt, der Hausarzt kann über seine Praxis-Software direkt einen Termin beim Facharzt, an den er überweist, oder in der Klinik buchen. Diese Kommunikation laufe über die Telematikplattform jesaja..net, berichtete Leu.

Dabei könnten alle Vordiagnosen aus dem AIS direkt an den Fachkollegen übertragen werden -sofern der Facharzt auch mit einem CGM-System arbeite.

Bei den Kliniken laufe es etwas anders: Hier gebe es eine Anbindung an alle Klinikinformationssysteme (KIS). Genauso würde alles, was in der Klinik in der EDV dokumentiert werde, wieder zurück an die Praxis-Software übermittelt.

Besonders spannend ist das Vorhaben der CGM, Ärzte stärker mit den Apotheken zu vernetzen. Das läuft über die Kommunikationsplattform telemed.net. In den Praxissoftwaresystemen der CGM ist der Zugang direkt integriert, der Apotheker müsste auf die Plattform wechseln.

Damit die patientenbezogene Kommunikation funktioniert, muss der Patient in der Praxis allerdings eine Stammapotheke benennen und auch den Apotheker informieren - und natürlich sein Einverständnis zum Informationsaustausch geben.

Die Stammapotheke gibt auch OTC-Listen weiter

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Arzt vor Verordnungen bei der Apotheke eine Medikamentenliste, die auch alle selbst gekauften Arzneien - auch aus dem OTC-Sortiment - enthält, zusenden lassen. So lassen sich potenzielle Kontraindikationen vermeiden, aber auch Medikamentenmissbrauch.

Leu: "Der Apotheker könnte etwa darauf hinweisen, dass der Patient sich permanent selbst Schmerzmittel kauft." Außerdem kann bei Verordnungen direkt nachgefragt werden, ob die Apotheke das Arzneimittel vorrätig hat.

"Wenn nicht", so Leu, "könnte die Praxis gleich die Info erhalten, das Medikament kann in zwei Tagen abgeholt werden." Und diese Info dann an den Patienten weitergeben.

Ebenso könnten Hinweise über geltende Rabattverträge an die Praxis weitergespielt werden. Und: Über die Chat-Funktion auf telemed.net können Apotheker den Arzt auf Dosierungsprobleme hinweisen - etwa dass die Einnahme einer Viertel-Tablette vielleicht gar nicht möglich ist, weil die Tablette nur halbierbar ist.

Selbst die Funktion elektronische Rezepte samt Arztsignatur direkt an die Stammapotheke des Patienten zu senden, gebe es technisch bereits. "Hier warten wir nur noch auf den Arztausweis", sagte Leu.

Per Online-Sprechstunde Befunde erklären

Ebenfalls spannend ist das Vorhaben "Online-Sprechstunde". Bei diesem Thema machte Leu erst einmal deutlich: "Es geht nicht darum den Arzt zu ersetzen und auch nicht darum, Diagnosen online zu stellen."

Vielmehr gehe es wieder um einen Zusatznutzen, den Patienten, die der Praxis bekannt sind, über die Arztwebsite nutzen können. Dort nämlich können sie sich einloggen und etwa Befunddaten - samt Röntgen- oder Ultraschallbildern - einsehen.

Gebe es zusätzlichen Gesprächsbedarf könne der Arzt oder die MFA dem Patienten direkt mitteilen, wann er sich telefonisch in der Praxis melden solle. Außerdem könnten organisatorische Dinge, wie die Vorbereitung auf eine Untersuchung so elektronisch - während Zeiten in denen das Praxisteam Luft hat - geregelt werden.

"Nato-Sicherheitsstandard"

Der Patient habe aber ebenso die Möglichkeit, Fragen, die ihm nach dem Arzttermin einfallen, kurz elektronisch zu stellen. Auch hier obliege es dem Arzt, ob er diese ebenfalls elektronisch oder lieber im persönlichen Kontakt beantworte.

Aber diese Anfragen würden so zumindest aus den stressigen Sprechstundenzeiten ausgelagert - und könnten dann in Ruhe beantwortet werden, sagte Leu.

Eine Frage, die sich natürlich bei allen Online-Services stellt: Wie sicher ist dieses System? Laut Leu beruhen alle Services auf der vitaX-Technologie - ein Name, unter dem vor einigen Jahren die Gesundheitsakte der CompuGroup startete. Sie erfüllten damit den "Nato-Sicherheitsstandard".

Genauer: Die Daten würden alle pseudonymisiert und verschlüsselt gespeichert - wobei die Zugangsdaten nur Patient und Arzt hätten. Und die CGM biete Konfeszierungsschutz.

Eine EBM-Ziffer für die Online-Sprechstunde?

Eine Online-Sprechstunde, in der unproblematische Befunde kurz mitgeteilt werden oder Arzttermine vor- und nachbesprochen werden können, sind ein interessanter Service für Patienten. Und, wie die KV Niedersachsen (KVN) bestätigt, auch eine Funktionalität, die Praxissoftware-Häuser verstärkt anbieten. Aber können Ärzte so erbrachte Gesprächsleistungen auch abrechnen?

Die klare Antwort aus den KVen lautet: noch nicht. Zwar gebe es für die Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels technischer Kommunikationseinrichtungen, die GOP 01430, so die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP). Diese sei aber in demselben Arztfall nicht neben anderen GOP berechnungsfähig - und könne nicht auf die Online-Sprechstunde übertragen werden.

In der KV Bayerns (KVB), der KV Westfalen-Lippe (KVWL) und der KVN hofft man indes, dass das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) eine Lösung liefern wird. Denn nach dem Gesetz soll der Ausbau der Telemedizin in ländlichen Regionen durch eine bessere Vergütung gefördert werden. Der Bewertungsausschuss müsse sich also im kommenden Jahr mit dem Thema beschäftigen, heißt es. "Herauskommen müsste eine konkrete EBM-Ziffer mit Leistungslegende zum Thema Online-Sprechstunde etc.", so die Einschätzung der KVN.

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