Höhere Haftpflicht

Hebammen erhalten Zulagen pro Geburt

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BERLIN. Das Bangen der Hebammen wegen stetig steigender Berufshaftpflichtprämien hat zunächst ein Ende. Rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 erhalten freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, Haftpflichtzulagen. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2015. Das hat der GKV-Spitzenverband am Freitag mitgeteilt.

Die Zulagen können zusätzlich zu den geburtshilflichen Leistungen abgerechnet werden. Ein Beispiel: Für eine Hausgeburt kann eine Hebamme dann nicht nur 707 Euro liquidieren, sondern auch eine Zulage von 132 Euro.

Für eine Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung wie Geburtshäusern gibt es zusätzlich 68 Euro pro Geburt. Und eine Beleghebamme im Krankenhaus im Schichtdienst erhält eine Zulage je Geburt von 8,81 Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen damit Vorgaben des Gesetzgebers um, wonach besonders Hebammen finanziell unterstützt werden sollen, die wenige Geburten betreuen. Dem GKV-Spitzenverband zufolge beläuft sich die Förderung der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen damit auf 2,6 Millionen Euro.

Mitte 2015 sollen die Haftpflichtzulagen durch individuelle Sicherstellungszuschläge je Hebamme abgelöst werden. Hierzu müssen die Hebammen dann Nachweise erbringen: Im Gespräch seien die Anzahl betreuter Geburten aber auch Qualitätsaspekte, erläutert der GKV-Spitzenverband. Hierüber verhandelt der GKV-Spitzenverband in den kommenden Monaten aber noch mit den Hebammenverbänden.

Doch auch freiberufliche Hebammen ohne Geburtshilfe müssen die steigenden Haftpflichtbeiträge nicht völlig allein stemmen. Hierzu hatten sich GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände bereits im Mai diesen Jahres auf eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 600.000 Euro verständigt. (jvb)

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