Ärztetag

Ärzte drängen auf sichere Arznei-Versorgung

Keine Biological-Substitution in der Offizin und mehr Versorgungssicherheit: Die Ärzteschaft bekräftigte in Münster ihre arzneimittelpolitischen Forderungen.

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MÜNSTER. Die Ärzteschaft wünscht sich mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: Mit zwei mehrheitlich angenommenen Beschlussanträge appelliert der 122. Ärztetag an die Bundesregierung, diesbezüglich tätig zu werden. So solle der Gesetzgeber einen „Sicherstellungsauftrag für die Medikamentenversorgung vergeben“. Zur Begründung wird auf Lieferengpässe in der onkologischen Versorgung verwiesen sowie auf anhaltende Nachschubprobleme des Blutdrucksenkers Valsartan infolge Produktionsproblemen bei einem chinesischen Bulkhersteller.

Darüber hinaus fordert der Ärztetag eine „konsequente Weiterentwicklung“ der Antibiotikarestistenzstrategie („DART 2020“). Im Zuge dessen sei unter anderem die Wirkstoffproduktion nach Europa zurückzuverlegen, aber auch das Qualitätsmanagement der jetzigen Produzenten und Zulieferer zu überprüfen. Derzeit, heißt es, finde die Antibiotikaproduktion größtenteils in Schwellenländern statt und sei dort auf wenige Standorte konzentriert. Das gefährde die Versorgungssicherheit im Falle hygienischer oder technischer Probleme. Zudem sei es infolge der dortigen Produktion schon „mehrfach“ zu Trinkwasserverunreinigungen mit Antibiotika gekommen.

Erwartungsgemäß bekräftigte das Ärzteparlament auch die Ablehnung der Aut-idem-Substitution für Biologicals; Bundesgesundheitsminister Jens Spahn solle das mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geplante Vorhaben aufgeben. Die Entscheidung zum Einsatz eines Biosimilars müsse den behandelnden Ärzten vorbehalten bleiben. „Nur so ist sicherzustellen, dass weder die Patientensicherheit, noch die Adhärenz, noch der Therapieerfolg aus ökonomischen Gründen kompromittiert werden.“

Prinzipiell sei die gesetzgeberische Initiative zur Austauschbarkeit von Biosimilars und Referenzarzneimitteln zwar zu begrüßen. Doch „die medizinischen Aspekte bei Auswahl und Verschreibung von Biosimilars“ könnten „in ihrer Komplexität ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten beurteilt werden“. Hier hätten weder die Apotheker noch die Krankenkassen nach Rabattvertragsinteressen mitzuentscheiden. (cw)

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