Kostenerstattung: Patienten werden benachteiligt!
DRESDEN (fuh). Der Ärztetag fordert, dass GKV-Versicherte künftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie sich für die Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips entscheiden. Bisher darf die betreffende Kasse nur die Kosten erstatten, die bei einer Abrechnung nach dem EBM entstehen. Gleichzeitig ist der Arzt verpflichtet, nach der GOÄ abzurechnen - den Differenzbetrag trägt der Versicherte. Aus Sicht der Delegierten widerspricht diese Benachteiligungen den Zielen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung, Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten zu schaffen Die Wahl der Kostenerstattung dürfe nicht mit zusätzlichen Kosten bestraft werden.