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Schwangerschaftsabbruch

Abtreibungsprozess startet – Unterstützer empfangen Angeklagte

Hat eine Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche informiert oder für ihre Dienstleistung geworben? Darüber entscheidet ab heute ein Gericht. Währenddessen kocht das Thema auch in der Politik hoch.

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Demonstranten vor dem Amtsgericht Gießen: Sie fordern die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB wegen dem Hänel vor Gericht steht.

Demonstranten vor dem Amtsgericht Gießen: Sie fordern die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB wegen dem Hänel vor Gericht steht.

© Boris Roessler / picture-alliance/ dpa

GIEßEN. Zum Prozessbeginn wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist die angeklagte Ärztin vor dem Amtsgericht Gießen von Sympathisanten empfangen worden: Rund 400 Unterstützer zeigten Kristina Hänel ihre Unterstützung.

"Es geht um das gemeinsame Einstehen von Errungenschaften der Frauenbewegung", sagte beispielsweise die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulla Schauws. Abtreibungsgegner demonstrierten zunächst nicht vor dem Gebäude.

Die 61-jährige Gynäkologin steht vor Gericht, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche gegen entsprechende Kosten auf ihrer Webseite geworben haben soll. Patientinnen konnten laut, Staatsanwaltschaft, über einen Link zu einem Dokument mit weiteren Details gelangen. Hänel gibt dagegen an, Menschen nur über Abtreibungen informiert zu haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich indes für die Streichung des betreffenden Paragraphen 219a StGB aus ("Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft"). Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl sagte, dass es nicht sein könne, "dass ein bloßer Hinweis auf legales ärztliches Handeln dazu führt, dass gegen Ärzte ermittelt wird und, wie jetzt in diesem Fall, sogar zu einer Anklage führt". (ajo)

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