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Ärger um Beschluss zur Hautkrebs-Früherkennung

MÜNCHEN (sto). Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für die Einführung einer standardisierten Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist beim BKK Landesverband Bayern auf Kritik gestoßen: Die vorgesehene Altersgrenze von 35 Jahren sei zu hoch. Außerdem sollte das Screening auf Risikogruppen fokussiert werden.

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Der Beschluss des GBA liegt derzeit beim Bundesgesundheitsministerium. Die kommenden Wochen könnten also genutzt werden, um die vorgesehene neue Früherkennungsuntersuchung, die am 1. Juli 2008 eingeführt werden soll, durch Erkenntnisse zu verbessern, die im Modellversuch der bayerischen Betriebskrankenkassen für ein Hautscreening gewonnen wurden, erklärte der Vorsitzende des BKK Landesverbandes, Gerhard Schulte in München.

In dem Modellversuch waren bei fast zehn Prozent von etwa 92 000 Versicherten, die unabhängig von ihrem Risikopotenzial an dem Screening teilgenommen hatten, verdächtige Hautveränderungen dokumentiert worden. Besorgniserregend sei, dass etwa 40 Prozent aller Patienten mit Melanomverdacht unter 30 Jahren waren, so Schulte. 20 Prozent der histologisch bestätigten Melanome seien bei unter 35jährigen gefunden worden.

Nach der wissenschaftlichen Auswertung des Projekts war über ein Drittel der Melanome an einer für den Patienten nicht sichtbaren Körperstelle lokalisiert. Bei den meisten Versicherten konnten die Tumore in einem frühen, gut behandelbaren Stadium entdeckt werden. Bei 0,28 Prozent der Versicherten wurden allerdings lebensbedrohende maligne Melanome gefunden. Dies seien mehr als doppelt so viele, wie vorangegangene Untersuchungen vermuten ließen, teilten die Dermatologen Professor Michael Landthaler von der Universität Regensburg sowie Professor Wilhelm Stolz und Dr. Katrin Ramrath vom Städtischen Klinikum München-Schwabing mit.

85 Prozent aller melanomverdächtigen Veränderungen traten dem Bericht zufolge bei Versicherten mit besonderen Risiken, wie vielen Muttermalen, Hautkrebs in der Familiengeschichte, Muttermalveränderungen oder häufige Sonnenbrände auf. Deshalb sollte überlegt werden, das regelmäßige Screening auf Risikogruppen zu fokussieren. Kritisch äußerte sich Schulte auch zu der Entscheidung, wonach die Früherkennungsuntersuchung nicht nur von Hautärzten, sondern auch von Allgemeinärzten, Internisten, Praktischen Ärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung vorgenommen werden kann, wenn sie eine achtstündige Fortbildung nachweisen können. Das werde der Komplexität des Krankheitsbildes in keiner Weise gerecht.

Mehr zur Früherkennung bei Hautkrebs: www.aerztezeitung.de

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