Akupunktur: längere Frist

SIEGBURG (lu). Wer Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen zu Lasten einer Krankenkasse akupunktieren will, kann die nötige Qualifikation aller Voraussicht nach bis 30. Juni 2008 erwerben.

Veröffentlicht:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Frist, die ursprünglich am 31. Dezember 2007 enden sollte, um ein halbes Jahr verlängert. Nach Angaben des GBA haben viele Ärzte die Qualifikation aufgrund der Termine der jeweiligen Ärztekammer nicht rechtzeitig einreichen können.

Vertragsärzte dürfen Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur erbringen, wenn sie sich insgesamt 360 Stunden in Akupunktur, Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung weitergebildet haben. Durch die Fristverlängerung sei die Akupunktur-Versorgung in der GKV gesichert, so der Bundesausschuss. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?