Anti-Doping-Gesetz kommt

BERLIN (af). Der Kampf gegen Doping wird künftig deutlich verschärft - das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den der Bundestag gestern mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat.

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Gedopte Athleten sollen allerdings weiterhin nur der Sportgerichtsbarkeit unterliegen. Neu ist, dass künftig Mitgliedern bandenmäßig organisierter Dopingnetzwerke bis zu zehn Jahren Haft drohen können. Und auch der Besitz besonders gefährlicher Dopingmittel soll künftig bestraft werden, wenn die Menge über den Eigenbedarf hinausgeht. Die Arzneimittelindustrie muss zudem künftig zum Doping geeignete Medikamente mit Warnhinweisen versehen.

Winfried Hermann von den Grünen beklagte gestern in der Debatte, dass das Gesetz einen weiten Bogen um den Sportler mache. Auch künftig könne ein Radsportler "mit einer Epo-Ampulle um den Hals ins Ziel einfahren", ohne dass ihm etwas passiere. Dennoch lehnten die Grünen das Gesetz grundsätzlich nicht ab, da erste Verbesserungen erreicht werden.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Wie sauberer Sport in Paragrafen gegossen werden soll: Dopinghandel wird bestraft, Eigendoping aber nicht

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