Prävention vor Rinderwahn

BSE-Schutz – Test erkennt verbotene Tiermehle im Futter

Um den Schutz vor "Rinderwahn" in Europa künftig noch besser zu gewährleisten, haben Forscher der Uni Tübingen eine neue Nachweismethode entwickelt. Sie erkennt sicher verbotene Tiermehle.

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Ein Bild, das Erinnerungen an die Jahreswende 2000/2001 weckt, als "Rinderwahn-Fälle" ganz Europa in Atem hielten. Auch wenn hier die Kuh nur ganz harmlos am Zaun leckt.

Ein Bild, das Erinnerungen an die Jahreswende 2000/2001 weckt, als "Rinderwahn-Fälle" ganz Europa in Atem hielten. Auch wenn hier die Kuh nur ganz harmlos am Zaun leckt.

© Carsten Rehder / dpa / picture alliance

TÜBINGEN. Taumelnde Kühe, Angst vor Ansteckung beim Konsum von Rindfleisch – die Krise um die Gehirnkrankheit BSE, den sogenannten "Rinderwahn", hielt um die Jahreswende 2000/2001 ganz Europa in Atem. Die europäische Kommission verbot daraufhin das Verfüttern von Tiermehl aus verarbeiteten Schlachtabfällen an Stalltiere. Infektionen mit den BSE-Erregern wurden so erfolgreich unterbunden – es traten kaum noch Fälle von Rinderwahn in Europa auf.

Peptide als Testobjekt

Doch ganz gebannt war das Risiko nicht, wie die Uni Tübingen hinweist. Denn bestimmte verarbeitete tierische Proteine, wie Fischmehl, dürfen dem Futter nach wie vor beigemischt werden, auch wenn generell Tiermehl, das von Wiederkäuern stammt, nicht verfüttert werden darf. Da die verschiedenen Futterarten aber oft in der gleichen Fabrik hergestellt würden, entstehe ein Risiko für Verunreinigungen — von bewussten illegalen Beimischungen in krimineller Absicht ganz abgesehen, heißt es in einer Pressemitteilung der Universität.

Am dortigen Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Institut (NMI) haben nun Wissenschaftler eine Testmethode entwickelt, um Verunreinigungen mit Rindermehl sicher zu identifizieren.

Bisherige Nachweisverfahren haben Mängel

"Es ist notwendig, Kontrollen durchzuführen, die selbst in kleinsten Spuren tierischen Proteins die Tierart erkennen können", so Biochemiker Dr. Oliver Pötz vom NMI in einer Mitteilung der Universität. " Zudem müsse Milch von Fleisch oder Blut unterscheidbar sein, denn Milchprodukte seien im Rinderfutter durchaus erlaubt. Außerdem müsse die Menge der Verunreinigung bestimmt werden. Denn nur so können Grenzwerte überprüft werden, die die EU-Kommission künftig festsetzen will. Die Crux: Bisher in den Futtermittellaboren und Untersuchungsämtern eingesetzte Nachweisverfahren leisten all das nicht.

Die Tübinger Forscher setzten daher nun auf die Peptidanalyse. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Verbundprojekts "Animal-ID" arbeiten sie zusammen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Institut für Produktqualität. Eine erste Veröffentlichung ihrer Arbeit erschien jetzt in der Fachzeitschrift "Analytical Chemistry" (Anal. Chem., 2018, 90 (6), pp 4135–4143).

Sichere Differenzierung von Tiermehlen

Darin haben die Wissenschaftler Proben käuflicher Viehfutter-Produkte mit Tiermehlen verschiedener Herkunft gemischt und untersucht. Zunächst wurden die darin enthaltenen Proteine mithilfe des Enzyms Trypsin vorverdaut, um lösliche Peptide zu erhalten. Dann wurden Antikörper eingesetzt, die das NMI speziell entwickelt hat. Diese fischten vier Peptide aus potenziell gefährlichem Rindertiermehl gezielt aus der Mischung heraus. Anschließend wurde mit einer Kombination aus Flüssigchromatographie und Massenspektrometrie die Menge der Zielpeptide zuverlässig bestimmt. Damit sei eine Nachweisgrenze von einem Gramm Rindermehl in einem Kilo pflanzlichem Rinderfuttermittel erreicht worden, berichtet die Universität.

Ziel: Mehr Sicherheit in der Lebensmittelverarbeitung

Zukünftig soll nun die Methode erweitert werden, um für jede Tiermehlprobe die verwendeten Tierarten eindeutig nachzuweisen. So könne dann festgestellt werden, ob beispielsweise Pferdefleisch in der Lasagne nicht-deklariert untergemischt wurde, wie 2013 geschehen.

Prof. Dr. Hugo Hämmerle, Leiter des NMI, hält die Arbeit für einen Meilenstein in der Lebensmittelsicherheit. Denn: "Allein in Deutschland fallen bei Schlachtungen jährlich zwei bis drei Millionen Tonnen Tiermehl als Nebenprodukt an", erklärt er in der Mitteilung. Diese wertvolle Proteinquelle sollte auf der einen Seite nicht einfach verworfen werden. Auf der anderen Seite müsse dies in einer für den Verbraucher sicheren Weise geschehen. (run)

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