Bleiben einigen Dopingopfern nur 1000 Euro?

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (Smi). Von den 9250 Euro Entschädigung, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesinnenministerium jedem der 180 Dopingopfer bezahlen will (wir berichteten), könnte für viele der Betroffenen kaum etwas übrig bleiben.

Eine von ihnen, die ehemalige DDR-Volleyballerin Katharina Bullin, beklagte im Berliner "Tagesspiegel", daß das Geld aller Voraussicht nach auf ihre Sozialhilfe angerechnet werde. Als Hartz-IV-Empfängerin, so habe ihr Anwalt berechnet, dürfte sie von der Entschädigung nur knapp 1000 Euro behalten. Nur wenn der Betrag als Schmerzensgeld deklariert werde, dürfe sie alles behalten.

Die 47jährige Ex-Athletin hat, so berichtet die Zeitung weiter, insgesamt 13 Operationen hinter sich. Ursache seien vor allem die Spätfolgen des Anabolika-Dopings sowie die Tatsache, daß die Stasi wichtige Diagnosen, die Bullins Einsatz bei wichtigen Turnieren verhindert hätten, jahrelang unter Verschluß gehalten hatte.

Mehr zum Thema

Ehrenamtliches Engagement für Para-Sportler

Verdienstkreuz am Bande für den Kardiologen Dr. Rolf Kaiser

Bergsteigen auf 5.000 Metern

Das sind Risikofaktoren für die Höhenkrankheit

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktionsplan vorgelegt

Lauterbach forciert Umbau zu barrierefreien Arztpraxen

Abschluss

Einigung im MFA-Tarifstreit

Lesetipps
 Hausarzt Werner Kalbfleisch

© Südwest Presse / Verena Eisele

Ende eines jahrelangen Verfahrens vor den Prüfgremien

Hausarzt geht mit XXL-Regress in die Rente

Weihnachtszeit ist Wunschzettelzeit, auch für die verfasste Ärzteschaft.

© Christoph Hardt / Panama Pictures / picture alliance

Vor der Bundestagswahl

Bundesärztekammer erstellt Wunschzettel für neue Bundesregierung

Elektronische Rechnung

© Lila Patel / stock.adobe.com

Ab 1. Januar 2025

Pflicht zur E-Rechnung: Ein PDF-Reader reicht dafür nicht