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Claudia Pechstein: Sperre zum Zweiten

LAUSANNE (ars). "Der Albtraum geht weiter." So kommentiert die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein auf ihrer Homepage das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS: Der hat jetzt die Sperre gegen sie wegen des Verdachts auf Blutdoping bestätigt.

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In seiner 63-seitigen Schrift habe der CAS sein Urteil gut begründet und Pechsteins Gegenargumente sehr sachlich widerlegt, so Professor Fritz Sörgel vom Nürnberger Institut für biomedizinische und pharmazeutische Forschung zur "Ärzte Zeitung". Die Eisschnellläuferin sei gründlich untersucht worden, ohne dass die Ärzte etwas finden konnten - weder Hinweise auf eine gesteigerte Hämolyse, noch auf Genmutationen oder hämatologische Erkrankungen, die als Ursachen des veränderten Blutbilds in Frage gekommen wären. Damit bestätigt der CAS die zweijährige Sperre, die von der Internationalen Eislaufunion ISU am 3. Juli 2009 verhängt worden war.

Das Besondere am Fall Pechstein: Das Urteil gründet nicht auf dem Nachweis von Dopingmitteln wie Erythropoietin (EPO), sondern allein auf dem Retikulozytenspiegel: Bei 14 von 95 Messungen in neun Jahren waren die Blutwerte erhöht. Das Maximum lag bei 3,54 Prozent, fast 50 Prozent über dem Grenzwert von 2,4 Prozent. Die physiologische Wahrscheinlichkeit solcher hohen Konzentrationen schätzt Sörgel auf 1:10 000.

Pechstein dementiert vehement: "Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen." Wie man sie ohne Beweis, aufgrund eines einziges Indizes, das zudem in der Wissenschaft umstritten sei, sperren könne, werde ihr immer unbegreiflich bleiben. Pechstein hat Pech gehabt: Erst in diesem Jahr, zum 1. Januar 2009, hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA in ihrem Code indirekte Beweise zugelassen. "Es ist der erste spektakuläre Fall mit einer namhaften Sportlerin, in der diese Richtlinien angewandt wurden", sagt Sörgel. Seiner Ansicht nach ist das Urteil gerechtfertigt. Zwar werde es nie eine hundertprozentige Sicherheit geben, aber immerhin eine 99-prozentige, dass "am hämatologischen System manipuliert worden ist". Gleichwohl trüben Ungereimtheiten das Bild, etwa niedrige Hämoglobin- und Hämatokritwerte, die nicht zum EPO-Doping passen.

"Jetzt steht meine sportliche Zukunft komplett in den Sternen", schreibt die Sportlerin. Bis auf Weiteres kann sie nicht bei Wettkämpfen starten, die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im Februar 2010 in Vancouver ist ungewisser denn je. "Das zu akzeptieren, ist unglaublich hart." Ihr Anwalt hat bereits angekündigt, so schnell wie möglich ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen.

Wie der Radiosender Bayern 5 berichtet, will die bayerische Staatsregierung künftig härter gegen Betrug im Sport vorgehen. Die Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hat einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz erarbeitet. Demnach sollen Doping, Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige betrügerische Manipulation mit Strafen bis zehn, bei gewerbsmäßigem Doping bis 15 Jahre Haft belegt werden. Bayern will den Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbringen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Fall Pechstein: Das Unbehagen bleibt Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Opfer oder Täterin? Der Dopingverdacht gegen Claudia Pechstein ist medizinisch komplex

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