Digitalisierung

DDG definiert „Code of Conduct Digital Health“

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BERLIN. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sieht es „als ihre Aufgabe, beim Thema Digitalisierung, den Handlungsrahmen für den Wandel und damit eine erkennbare Positionierung basierend auf medizinischen Standards intern und extern darzulegen“, so Professor Dirk Müller-Wieland aus Aachen, Präsident der DDG, aus Anlass des Kongresses der Fachgesellschaft in Berlin.

Die DDG hat dafür Handlungsfelder für den digitalen Wandel definiert. Dazu gehören Datenschutz, Interoperabilität, Forschung, digitale Behandlungsstandards (Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnisqualität, Anforderungsprofil für die eGK), Schulung, Aus- und Weiterbildung, „Sprechende Medizin“ sowie Prävention, und diese in einen „Code of Conduct Digital Health“ näher ausgeführt.

Der „Code of Conduct Digital Health“ der DDG lege gegenüber Patienten, Leistungserbringern, Kostenträgern, der Industrie und Politik dar, zu welchen medizinisch basierten Ansprüchen sich die Fachgesellschaft bei der digitalen Transformation bekennt und welche Erwartungshaltungen und Forderungen sich hieraus intern und an Dritte ergeben, so die DDG.

Ein derartiger „Code of Conduct“ sei ein „lebendes System“ und werde regelmäßig von der DDG aktualisiert, damit Entwicklungen berücksichtigt und Einschätzungen von Gefährdungen sowie Möglichkeiten des Umgangs damit angepasst und ergänzt werden, heißt es in einer Mitteilung der DDG.

Digitalisierung als Technologie solle helfen, Prävention, erkranktenzentrierte Therapie und Versorgung flächendeckend sowie fach- und sektorenübergreifend zu verbessern. (eb)

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