BZ-Messgeräte

DDG kritisiert Hausarztverträge

Die DDG kritisiert Hausarztverträge, die eine überwiegende Verordnung preisgünstiger Blutzuckermessgeräte vorschreiben.

Veröffentlicht:

BERLIN. In den vergangenen Jahren haben etliche Krankenkassen und KVen eine Unterscheidung von A- und B-Mess-Systemen bei der Blutzuckermessung eingeführt. Dabei sind B-Systeme preisgünstiger als A-Systeme.

Nun werden Hausärzten neben diesen Informationen, die das wirtschaftliche Bewusstsein stärken sollen, aber offenbar auch Verordnungsquoten vorgegeben.

So verpflichtet etwa die KV Bremen alle Ärzte, die am Versorgungsmodell "Ihr Hausarzt" teilnehmen, 70 bis 90 Prozent von Geräten der "B-Klasse" zu verordnen, so die DDG in einer Mitteilung.

"Eine solche Vorgabe ist inakzeptabel", wird DDG-Präsident PD Erhard Siegel zitiert. Hausärzte, die sich den Vorgaben beugen, liefen Gefahr, potenziell die Gesundheit von insulinpflichtigen Diabetespatienten sowie von schwangeren Frauen mit Diabetes zu gefährden.

Der Grund: Untersuchungen zur Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten zeigen, dass 20 bis 40 Prozent der Geräte die Anforderungen nach den Vorgaben der Norm nicht erfüllen - wobei die Versagerquote bei B-Systemen deutlich höher liegt als bei A-Systemen. (eb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Lesen sie auch
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick