BZ-Messgeräte

DDG kritisiert Hausarztverträge

Die DDG kritisiert Hausarztverträge, die eine überwiegende Verordnung preisgünstiger Blutzuckermessgeräte vorschreiben.

Veröffentlicht:

BERLIN. In den vergangenen Jahren haben etliche Krankenkassen und KVen eine Unterscheidung von A- und B-Mess-Systemen bei der Blutzuckermessung eingeführt. Dabei sind B-Systeme preisgünstiger als A-Systeme.

Nun werden Hausärzten neben diesen Informationen, die das wirtschaftliche Bewusstsein stärken sollen, aber offenbar auch Verordnungsquoten vorgegeben.

So verpflichtet etwa die KV Bremen alle Ärzte, die am Versorgungsmodell "Ihr Hausarzt" teilnehmen, 70 bis 90 Prozent von Geräten der "B-Klasse" zu verordnen, so die DDG in einer Mitteilung.

"Eine solche Vorgabe ist inakzeptabel", wird DDG-Präsident PD Erhard Siegel zitiert. Hausärzte, die sich den Vorgaben beugen, liefen Gefahr, potenziell die Gesundheit von insulinpflichtigen Diabetespatienten sowie von schwangeren Frauen mit Diabetes zu gefährden.

Der Grund: Untersuchungen zur Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten zeigen, dass 20 bis 40 Prozent der Geräte die Anforderungen nach den Vorgaben der Norm nicht erfüllen - wobei die Versagerquote bei B-Systemen deutlich höher liegt als bei A-Systemen. (eb)

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