TAVI

DGK fordert Anpassung der GBA-Vorschrift

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MANNHEIM. Herzchirurgie: Pflicht im TAVI-Zentrum? Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) fordert eine Anpassung der GBA-Vorschriften für die Mindeststandards an Kliniken, die kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI) durchführen.

Ab 1. Juli 2016 muss an einem TAVI-Zentrum neben einer kardiologischen auch eine bettenführende herzchirurgische Abteilung vorhanden sein. Bislang kann dieses Kriterium unter bestimmten Bedingung auch durch die Kooperation mit einer Herzchirurgie sichergestellt werden, teilt die DGK anlässlich ihrer Jahrestagung in Mannheim mit.

Die Vorgaben spiegelten nicht die aktuellen Daten zu TAVI wieder, so DGK-Präsident Professor Heinz Kuck in der Mitteilung.

"So zeigen aktuelle Daten des AQUA-Instituts aus der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung, dass es hinsichtlich der Mortalität bei TAVI-Prozeduren zwischen TAVI-Zentren mit und ohne herzchirurgische Abteilung keine Unterschiede gibt."

Aus Sicht der DGK sollten die GBA-Vorgaben daher entsprechend adaptiert und sollte auf das verpflichtende Vorhandensein einer Herzchirurgie verzichtet werden. (grz)

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