DNA vom Schnuller reicht nicht, um den Vater zu bestimmen
KIEL. Rechtsmediziner in Kiel haben die Zuverlässigkeit von Vaterschaftstests analysiert und Schwachstellen aufgedeckt. Vor allem Gutachten ohne DNA-Proben der Mutter sind problematisch.
Veröffentlicht:Vaterschaftstests für 140 Euro - bei derart günstigen Angeboten im Internet wird es Männern leicht gemacht, ein für alle Mal zu klären, ob sie ein Kuckuckskind großziehen oder Unterhalt für ein Kind bezahlen, das nicht das ihre ist.
Klassischer Fall: Der Vater besorgt sich heimlich einen Schnuller, Kaugummi oder Haare des Kindes und schickt diese Proben zusammen mit seinem eigenen Schleimhautabstrich in ein Labor. Einige Wochen später kommt dann der Befund des Labors: "Die Vaterschaft ist mit 99,9 Prozent praktisch erwiesen". Das klingt eindeutig, ist es aber keineswegs, wie aktuelle Arbeiten des Kieler Instituts für Rechtsmedizin in Kooperation mit Rechtsmedizinern der Universität Greifswald offenbart haben.
Ohne DNA der Mutter gibt es falsche Ergebnisse
In einer Studie haben die Rechtsmediziner DNA-Proben von 336 Kindern mit denen von 348 Männern, die nicht mit ihnen verwandt waren, per Computeranalyse verglichen. Das Ergebnis: Für 23 Kinder konnte man einen bis drei mögliche Väter in der Stichprobe finden.
"Wir haben Männer gefunden, die ganz bestimmt nicht mit den Kindern verwandt waren und die wir mit über 99,9 Prozent als Vater eingeschlossen haben. Das passiert nicht, wenn man die Daten der Mutter in der Analyse berücksichtigt", betont Professor Nicole von Wurmb-Schwark. Sie leitet das DNA-Labor des Instituts für Rechtsmedizin der Kieler Universitätsklinik. Misstrauen in das Testergebnis ist vor allem angebracht, wenn ein Verwandter - zum Beispiel ein Bruder des vermuteten Vaters - als Vater in Betracht kommt.
So haben die Wissenschaftler in einer anderen Studie bei fünf von 125 Kind/Onkel-Paaren den Onkel mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,97 bis 99,997 Prozent als möglichen Vater ermittelt. Insgesamt konnte bei 30 Prozent der Onkel für die Vaterschaft ohne Daten der Mutter nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
In einer weiteren Untersuchung der rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Kiel, Greifswald und Jena nahmen die Wissenschaftler Gutachten privater Labore in 50 Fällen unter die Lupe und verglichen sie mit den eigenen Analysen, die für Gerichtsverfahren angefertigt wurden. Dabei stießen die Uni-Kollegen auf einige Ungereimtheiten und Fehlbestimmungen. Und zweimal sogar auf eine Fehlbeurteilung: Ein Mann, der im Privatgutachten als Vater ausgeschlossen wurde, erwies sich im gerichtlichen Gutachten doch als biologischer Vater. In dem anderen Fall war es umgekehrt.
Das sei jedoch nicht automatisch ein Fehler des Labors. Bei eingesandten Proben könne man nie wissen, von wem die Probe stamme. "Das können auch Betrugsversuche gewesen sein", so von Wurmb-Schwark.
Außer diesem grundsätzlichen Problem bei heimlichen Gutachten ohne Identitätsnachweis fanden die Wissenschaftler jedoch weitere Schwachstellen. So gaben neun Labore im Befund nur das Endresultat an und nicht die konkreten Typisierungsergebnisse, anhand derer ein zweites Labor die Auswertung überprüfen kann. Bei den 41 Fällen, die im Detail nachgeprüft werden konnten, wurden neun fehlerhafte Befunde aufgedeckt: Einzelne Merkmale waren falsch bestimmt.
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Aussagekraft der Ergebnisse ist die Zahl der untersuchten Merkmale oder Genorte. Mindestens zwölf sollten untersucht werden. Die Kieler Rechtsmediziner analysieren 16. Einige der begutachteten Privatanalysen stützten sich nur auf die Typisierung von acht oder zehn Merkmalen.