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E-Health

Diabetologie ist wie geschaffen für den Einsatz von KI

Die Diabetologie ist prädestiniert für den Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz. Davon ist die Deutsche Diabetesgesellschaft überzeugt.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

HAAR. Die digitale Erfassung und Auswertung von Daten bietet gerade in der Diabetologie große Chancen, so Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Die Daten könnten nicht nur eine sektorenübergreifende Forschung verbessern helfen, sondern Informationen könnten im Idealfall jederzeit, bedarfsgerecht und zeitgenau Ärzten, Kliniken, Rehaeinrichtungen etc. zur Verfügung stehen, erläuterte Bitzer auf dem MSD-Workshop: "Wer versorgt in Zukunft den Patienten? Arzt und/oder Algorithmus?" im Rahmen des MSD-Gesundheitsforums 2018 in Haar.

Dadurch, dass allen Beteiligten die Daten des Patienten zur Verfügung stünden, würden unnütze Doppeluntersuchungen vermieden, Ärzte und Pfleger könnten so Zeit gewinnen, für die eigentliche ärztliche und pflegerische Versorgung.

"Wir sind überzeugt davon, dass sich dank Digitalisierung die Transparenz von Prozess- und Ergebnisqualität verbessern werden", so Bitzer. Bereits jetzt stellte die DDG fest, dass die Patienten immer informierter seien und die Therapieadhärenz sich dadurch verbessert. Ziel sei auch, irgendwann einmal ein Diabetesdatenregister aufzubauen.

Um einen ethisch basierten Handlungsrahmen festzulegen, hat die DDG einen fünfzehnseitigen "Code of Conduct Digital Health der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zur digitalen Transformation" festgeschrieben.

Das Papier wurde auf Basis medizinischer Standards entworfen und dient Ärzten, Diabetesberatern - aber auch etwa der Politik - einen Handlungsrahmen, der sich auch weiterentwickeln soll, erläutert Bitzer.

Inhaltlich beschäftigt sich das Papier zum Beispiel mit den Themen "Datenschutz und Informationssicherheit, um Patienten einerseits vor möglichem Missbrauch ihrer Daten zu schützen, andererseits der Forschung entsprechend wichtige Daten bereitstellen zu können.

Dies könne zum Beispiel über eine "Datenspende" geschehen. Wichtig ist dabei immer das aktive Einverständnis des Patienten.

Clinical Decision Support (CDS)-Systeme müssen, so eine weitere Forderung der DDG, insbesondere wenn sie den Behandlungspfad in medizinischer Hinsicht beeinflussen, entsprechend evaluiert und geprüft werden.

Insgesamt vertritt die Deutsche Diabetes Gesellschaft die Auffassung: Die Digitalisierung bietet große Chancen. Aber gleichzeitig müssen zum Beispiel auch bei Algorithmus basierten Therapieempfehlungen Verbraucher unbedingt vor falschen Versprechen geschützt werden. Die ärztliche Verantwortung für die Behandlung eines Patienten ist nicht durch digitale Technik ersetzbar, ist die DDG überzeugt.

Code of Conduct der DDG

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