Die erste Leichenschau bleibt steuerfrei

Ob der Fiskus Umsätze besteuert oder nicht, hängt oft von der medizinischen Begründung einer Leistung ab.

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Frage: Ich bin Allgemeinarzt und biete Osteopathie, Taping der Muskulatur bei Kontraktur sowie Vitaminaufbaukuren (Vitamin B 12, Vitamin B 1) als Spritzenkur an. Inwieweit unterliegt das der Umsatzsteuer?

Dr. Peter Schlüter: Bei der Osteopathie handelt es sich eindeutig um eine medizinische Therapie, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Ähnlich sieht es beim Taping der Muskulatur aus: Auch sie ist mit einer medizinischen Indikation und damit mit einer therapeutischen Zielsetzung (Schmerzreduktion, Verbesserung der Beweglichkeit, Lösung von Kontrakturen etc.) verbunden.

Bei den Vitaminaufbaukuren ist zu unterscheiden, ob es sich wirklich um Aufbaukuren mit einer medizinisch-therapeutischen Zielrichtung (zum Beispiel bei Leberstoffwechselstörung, reduzierter Allgemeinabwehr, körperlicher Gebrechlichkeit, cerebraler Minderdurchblutung, Konzentrationsschwäche etc.) handelt. In dem Falle ist keine Umsatzsteuer anzusetzen.

Dienen die Aufbaukuren dagegen lediglich einer "Lifestyle"-Maßnahme – zum Beispiel mit dem Ziel besseres Aussehen, straffere Haut oder ähnliches –, dann wäre die Umsatzsteuerpflicht gegeben.

Frage: Fallen Akupunkturleistungen, die auf Wunsch der Patienten über die zehn nach EBM abgerechneten Sitzungen pro Jahr hinaus bei chronischen LWS Schmerzen erbracht werden, unter die Umsatzsteuer?

Frank Gäckler: Nein, sie fallen nicht unter die Umsatzsteuerpflicht, sofern die Leistung insgesamt der Behandlung einer konkreten Gesundheitsstörung dient. Und das ist in diesem Fall ja eindeutig.

Frage: Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Ist die ärztliche Leichenschau im Bereitschaftsdienst eine umsatzsteuerpflichtige Leistung?

Gäckler: Die ärztliche Leichenschau ist als letzte Maßnahme einer Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Gutachten über die Todesursache und diesbezügliche weitere Untersuchungen sind allerdings umsatzsteuerpflichtig.

Eine Umsatzsteuer-Checkliste können Sie bei ETL Advision per Mail anfordern: etl-advision@etl.de, Tel.: 0 30 /22 64 12 15,

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