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Entschädigung für 13.816 zwangssterilisierte Nazi-Opfer

Rund 55 Millionen Euro sind an Menschen geflossen, die als Opfer des Rassenwahns der Nazis zwangssterilisiert wurden.

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BERLIN (fst). Opfer von Zwangssterilisationen in der NS-Zeit haben ingesamt bisher Zahlungen in Höhe von 55,8 Millionen Euro erhalten. Das hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion berichtet.

Ausdrücklich heißt es darin, dass sich "erlittenes Unrecht durch keinerlei Geldleistung wiedergutmachen lässt".

Insgesamt 13816 Menschen, die im Zuge der "Euthanasie" der Nationalsozialisten zwangssterilisiert worden sind sowie 333 Personen, die als "Euthanasie"-Geschädigte anerkannt sind, haben Einmalzahlungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz in Höhe von 5000 DM oder 2556 Euro erhalten.

Insgesamt 9604 Menschen, die zwangssterilisiert wurden, haben bislang monatliche Zahlungen bezogen. Deren Höhe beträgt seit Anfang vergangenen Jahres 291 Euro. Zuletzt haben 482 Überlebende einer Zwangssterilisierung diese Leistung bezogen.

Der Bundestag hat in Entschließungen 1988 und 1994 die Zwangssterilisationen, die im Zuge des "Erbgesundheitsgesetzes" aus dem Jahr 1933 vorgenommen wurden, als NS-Unrecht verurteilt.

Entschädigungen nur in bestimmten Fällen für Kinder der Opfer

Die genaue Zahl der durch "Euthanasie"-Verbrechen zwischen 1933 und 1945 getöteten Menschen ist nicht bekannt. Die Bundesregierung verweist auf ein Forschungsprojekt des Bundesarchivs, das die Zahl der Ermordeten mit 200.000 angibt.

Die Bundesregierung hält an ihrer Rechtsauffassung fest, dass nur solche Menschen einmalige oder laufende Zahlungen erhalten, die unmittelbar Opfer des NS-Unrechts geworden sind. Ausnahmen seien nur in bestimmten Fällen für Kinder der Geschädigten möglich.

Die Linksfraktion dagegen ist der Auffassung, dass auch Kinder und andere Angehörige der Opfer unmittelbar betroffen seien und das Recht auf laufende Zahlungen haben sollten.

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