HINTERGRUND

Experten streiten, ob Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz braucht

Von Pete Smith Veröffentlicht:

Italien hat eines, Frankreich, Spanien und Schweden auch, und in Österreich soll es baldmöglich auf den Weg gebracht werden: In immer mehr Ländern gibt es Anti-Doping-Gesetze, die nicht nur den Handel mit Dopingpräparaten, sondern auch den Besitz solcher Mittel sowie die Anwendung von Dopingmethoden unter Strafe stellen.

    Arzneimittelgesetz ist in puncto Doping nicht mehr zeitgemäß.
   

In Deutschland wird seit Jahren über ein solches Gesetz diskutiert. Während Politiker wie Peter Danckert, Vorsitzender des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, ein Anti-Doping-Gesetz für notwendig halten, lehnen es Sportfunktionäre wie Manfred von Richthofen, Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB), strikt ab.

Durch die achte Novelle des Arzneimittelgesetzes sind seit 1998 der Handel mit sowie das Verschreiben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln zum Zwecke des Dopings unter Strafe gestellt worden.

Dagegen sind der Besitz und Konsum von Dopingpräparaten straffrei - anders als in Italien oder Frankreich, wo dopenden Athleten mehrjährige Haftstrafen drohen und die Polizei bei Verdacht auch in Mannschaftsquartieren Razzien anordnen kann, wie kürzlich bei den Olympischen Winterspielen in Turin deutlich wurde. In Spanien wurde jüngst ein Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Sportärzte und Trainer, die ihren Schützlingen Dopingpräparate verabreichen, zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt werden können.

Rechtskommission will Sportbetrug bestrafen

Vor zwei Jahren hat der DSB die sogenannte Rechtskommission des "Sports gegen Doping" gegründet, die Vorschläge erarbeiten sollte, wie dem Doping besser beizukommen sei. Über ein Jahr haben die Juristen darüber beraten, ob ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll. In ihrem Abschlußbericht im Sommer 2005 sprach sich die Kommission dagegen aus, den Besitz von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen.

Es sei nicht Aufgabe der Justiz, hieß es, die Bürger vor den negativen gesundheitlichen Folgen ihres eigenen Handelns zu schützen. Allerdings sollten mittels neuer Regelungen Wettbewerbsverfälschungen im Sport durch Doping unter Strafe gestellt werden. Danach müßten Sportler, Ärzte, Trainer und Betreuer mit Haftstrafen bis zu drei Jahren rechnen, wenn sie sich durch Manipulation einen Vermögensvorteil verschaffen.

Bundesinnenminister lehnt ein Anti-Doping-Gesetz ab

Die zwölf Juristen der Rechtskommission haben mit ihrem Abschlußbericht die Position der meisten Sportfunktionäre gestärkt, die der Meinung sind, daß der Sport selbst in der Lage ist, die Verfolgung und Ahndung von Dopingverstößen zu regeln. Diese Haltung wird vor allem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ihrem für Sport zuständigen Innenminister Wolfgang Schäuble gestützt, wurde aber während seiner Amtszeit auch vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) vertreten.

Der neue Sportausschuß-Vorsitzende Peter Danckert hat dagegen klargestellt, daß nicht nur er selbst für die Einführung eines neuen Straftatbestandes für dopende Sportler ist, sondern auch die SPD-Bundestagsfraktion. Jedoch, so schränkt er ein, wolle die Politik keine Initiativen gegen den ausdrücklichen Wunsch des Sports unternehmen.

In der anhaltenden Diskussion gibt es weitere Vorschläge: Die Sportministerkonferenz der Länder etwa hat angeregt, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für alle Doping-Verdachtsfälle einzurichten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) könnte danach alle positiven A-Proben der Staatsanwaltschaft melden und der Justiz bei der Verfolgung strafrechtlich relevanter Aspekte helfen. Eine solche Forderung wird auch von Winfried Hermann, dem sportpolitischen Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, unterstützt.

Der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef Parr, pocht dagegen auf die Autonomie des Sports und verlangt (wie im übrigen auch DSB-Präsident Manfred von Richthofen), die bestehenden Gesetze strikter als bisher anzuwenden. So könnten Fitneßstudios stärker kontrolliert werden und der Zoll besser als bisher über die Einfuhr illegaler Präparate wie etwa Anabolika wachen.

Daß das Arzneimittelgesetz in puncto Doping nicht mehr zeitgemäß ist, haben auch Sportfunktionäre erkannt. So forderte der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Clemens Prokop, selbst Jurist, erst kürzlich, Gendoping unter Strafe zu stellen. "Wir brauchen eine Verschärfung der Gesetze", so Prokop in einem Schreiben an Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

"Gendoping und der Besitz von Gendoping-Mitteln müssen gesetzlich bestraft werden." Prokop reagierte damit auf den Fall des angeklagten Leichtathletik-Trainers Thomas Springstein, in dessen E-Mails Hinweise auf das Gendoping-Präparat Repoxygen entdeckt worden sind. Heute wird der Prozeß gegen Springstein in Magdeburg fortgesetzt.

Für Prokop sind die Sportverbände beim Thema Gendoping überfordert. Gegen Trainer, die nicht beim Verband angestellt sind, könne man nichts unternehmen. Außerdem könnten nur staatliche Organe Ermittlungen und Befragungen vornehmen. Er forderte daher, Präparate wie Repoxygen in die Verbotsliste des Arzneimittelgesetzes aufzunehmen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der Sport ist keine autonome Welt

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