Hintergrund

Fall Breivik: Darum kommt es zu gegensätzlichen Gutachten

Am Montag (16. April) beginnt der Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Breivik. Für Aufregung und Verwunderung sorgen zwei Gutachten, deren Ergebnisse schlichtweg gegensätzlich sind. Wie es dazu kommen kann, erklärt ein Psychiater der Uni Göttingen.

Von Beate Schumacher Veröffentlicht:
Der Angeklagte Anders Behring Breivik bei seiner Anhörung im Februar im Gericht in Oslo.

Der Angeklagte Anders Behring Breivik bei seiner Anhörung im Februar im Gericht in Oslo.

© dpa

Am 22. Juli 2011 ließ Breivik zuerst im Regierungsviertel von Oslo eine Autobombe hochgehen; acht Menschen wurden in den Tod gerissen.

Wenig später richtete er auf der Insel Ut¢ya ein Blutbad an: Mit einer halbautomatischen Waffe schoss er auf die Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers. Bis die Polizei ihn überwältigte, hatte er 69 Menschen getötet.

Anders Breivik hat diese Taten gestanden. Ob er dafür strafrechtlich belangt werden kann, ist noch nicht sicher. Es hängt davon ab, ob er zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war.

Breivik sieht sich als "politischen Aktivisten"

Breivik selbst beharrt darauf, nicht an einer psychischen Störung zu leiden. Er sieht sich als "politischen Aktivisten" und "Tempelritter", der sich der Machtübernahme durch den Islam entgegenstellt.

Leidet er an Wahnvorstellungen und Schizophrenie? War er zur Tatzeit psychotisch? Oder ist er nur einer überwertigen Idee erlegen?

"Das ist für die Gutachter sicher eine schwierige Entscheidung", sagte Professor Jürgen L. Müller, Experte für Forensische Psychiatrie an der Universität Göttingen, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Wie schwierig, das zeigen die beiden nun vorliegenden Gutachten.

Das erste, im November veröffentlichte Gutachten hatte Breivik eine paranoid-schizophrene Psychose attestiert. Mit dieser Diagnose könnten seine Taten nicht mit einer Haftstrafe geahndet werden, stattdessen müsste er in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Dagegen hatten nicht nur Angehörige von Opfern und Überlebende der Attentate protestiert. Auch von Experten waren Zweifel an dieser Einschätzung von Breiviks psychischer Verfassung geäußert worden.

Zumindest seien "einige Punkte sehr auffällig", sagte Müller. So spreche zum Beispiel die langfristige systematische Planung und Organisation der Taten nicht für eine floride Schizophrenie, sondern vielmehr für eine überwertige Idee oder einen Wahn.

Gegensätzliche Gutachten

Tatsächlich holte das Gericht ein zweites Gutachten ein. Das 310 Seiten dicke Gutachten, das seit wenigen Tagen vorliegt, kommt offenbar zu dem Ergebnis, dass Breivik nicht an einer Psychose leidet.

Er habe zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, eine Störung des Urteilsvermögens sei damit aber nicht gegeben. Somit wäre Breivik schuldfähig.

Nach diesem zweiten Gutachten sind in Norwegen erneut Kritik und Zweifel an der Rechtspsychiatrie laut geworden. Unter anderem wird gefragt, wie Experten zu gegensätzlichen Einschätzungen gelangen können.

Für den Psychiater Müller ist das nicht so verwunderlich: "Die Diagnosestellung ist gerade in Grenzfällen auch im klinischen Setting nicht immer ganz leicht."

Schließlich kann eine Schizophrenie nur klinisch psychopathologisch diagnostiziert werden - einen beweisenden Organbefund gibt es nicht.

Für den Fall, dass eindeutige, diagnoseleitende Symptome fehlten, könne die Diagnose zum Teil erst aufgrund des Verlaufs und der Behandelbarkeit gestellt werden.

Verhandlung wird Zweifel oder Bestätigung bringen

In Deutschland dagegen hängt die Schuldfähigkeit auch davon ab, wie relevant eine Störung für das Begehen einer Tat ist.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Aufregung über die Gutachten als unnötig erweist: Die Verhandlung über den Attentäter Breivik wird sich über mehrere Wochen hinziehen.

Das heißt, Sachverständige, Anwälte und Richter haben viel Zeit, den Angeklagten zu erleben und Zeugenaussagen zu seinem Verhalten und Leben zu hören - und sich so nochmals ein Bild von ihm zu machen.

Zum Schluss wird das Gericht die Sachverständigen erneut befragen, wie sie den Täter beurteilen und ob das mit ihrem Gutachten zusammenpasst.

"Es ist nicht selten", so Müller, "dass sich während der Verhandlung neue Aspekte und Eindrücke ergeben, die mögliche Zweifel bei der gutachterlichen Beurteilung ausräumen und die Diagnose letztlich klar machen."

Quelle: www.springermedizin.de

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